nommene Neubau einer Kaserne bestimmt ist, die neuerliche Erhebung der hierorts üblichen Miethzinse und sohin die definitive Einreihung unserer Stadt in eine Classe des bis Ende des Jahres 1890 wirksamen Zinstarifes zu erfolgen haben wird. Hierauf habe ich mich im Wege der hochlöblichen k.k. Statthalterei beim hohen k.k. Landesvertheidigungs-Ministerium anfragen wollen ob die provisorische Einreihung unserer Stadt in die VIte Zinsclasse auch für alle Militär-Unterkünfte und Nebenerfordernisse gilt. Hierüber ist am 27. August l.Js. folgender Erlass herabgelangt. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Die Stadtgemeinde Vorstehung hat unterm 18. August l.Js. Zahl 10070 ein an das hohe kk. Ministerium für Landes-Vertheidi-
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