Ratsprotokoll vom 9. September 1887

Punktes der Tagesordnung wie folgt: In der Sitzung des Kasernbau-Comités am 15. Juli l. J. wurde der Beschluß gefaßt vor definitiver Antragstellung beim hohen k.k. LandesvertheidigungsMinisterium um Versetzung der Stadt Steyr in die Vte Classe des Militärzinstarifes anzusuchen. Dieses Ansuchen wurde ohne Verzug abgeschickt, worauf das genannte hohe Ministerium im Wege der hochlöblichen Statthalterei unterm 9. August l.Js anher eröffnete, daß die Stadtgemeinde Steyr bei dem Umstande, als in der selben dermalen nur ein Landwehr-Bezirks-Feldwebel stationirt ist, nur provisorisch in die VI. Classe des Militärzinstarifes eingereiht ist und daß daher im Sinne des §. 30 letztes alinea des Einquartirungs-Gesetzes nach dem Einrücken der Jägertruppe für welche der in Aussicht ge-

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