Ratsprotokoll vom 9. September 1887

nach Steyr sei einmal eine beschlossene Sache und die Statthalterei fordert auf Grunddes Einquartierungs-Gesetzes den Bau der Kaserne. Es sei wohl zu überlegen, ob man sich zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erst zwingen lassen wolle, oder ob die Verlegung eines Bataillons nach Steyr die jährliche Aufzahlung von 1800 bis 2000 fl nicht reichlich hereinbringe. Das Comité sei sich klar geworden, daß der Bau der Kaserne für Steyr vortheilhaft sei und es möge denn der Gemeinderath ohne weitere Verzögerung endlich in dieser Sache schlüssig werden. Herr Gemeinderath Karl Holub bemerkt, das er kein principieller Gegner des Kasernbaues sei, daß ihn aber der Umstand, daß auch die Eisenbahnfrage an die Gemeinde herantrete bestimmt habe, jetzt auch gleich die finanzielle Frage ins Auge zu fassen. Der Vorwurf des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser treffe ihn daher nicht. Herr Gemeinderath Friedrich Brandl wendet sich gegen die Bemerkung des Herrn Dr. Hochhauser, als ob er (Brandl) eine Verschleppung der Angelegenheit beabsichtige. Er wolle nur dieselbe mit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2