den Pauschalbetrag von 190.000 fl sage Einhundert neunzig tausend Gulden ÖW. auszuführen und verpflichte mich diesen Bau mit ersten März 1888 zu beginnen und längstens bis Ende Juni 1889 beziehbar herzustellen. Werden mir aber folgende ohne Aenderung der Plane zulässigen Weglassungen beziehungsweise Vereinfachungen gestattet als: Die Weglassung der Asphalt Isolierplatten in veranschlagten Betrage von 1840 fl Die Beton- und Isolirschichten unter den Fußböden mit circa 1400 fl Die Saugköpfe auf den Dunst und Rauchschlotten circa 1000 fl Die Weglassung der Gesimse und Rusticken an den rückwärtigen Facaden des MannschaftsWohngebäudes - dann die Dachvorsprünge an den diversen Nebengebäuden mit 860 fl (Die Lüftzuführungsschläuche verbleiben und werden plangemäß durchgeführt) Zusammen 5100 fl
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