örtlichen Vereinigung der Einnahmen-Controle mit den übrigen Geschäftsabtheilungen der GeneralDirection eingetreten ist. Der Gemeinde Steyr wird übrigens für die Rückverlegung der Einnahmen-Controle nach Wien ein theilweiser Ersatz dadurch geboten werden, daß mit dem Zeitpunkte dieser Verlegung (Anfangs November d. Js.) die Wagen Dirigirung nach Steyr exponirt wird, woraus Ein Löblicher ersehen wolle, daß hierseits das werkthätige Bestreben vorliegt, auf das Interesse der Stadt Steyr jederzeit thunlichst bedacht zu nehmen. Wien am 14. August 1887. Der Praesident Czedik. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle die
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