internen Preisfahren gegen dem zu bewilligen, daß nach erfolgten Rennen die Zufahrtsstrasse und der Platz seitens des Clubs wieder in den vorigen Stand hergestellt werden. Beschluss einstimmig nach Antrag Z. 10334 12. Liegt als dringend vor, daß beim Objekte IX der Waffenfabrik die Uferbeschlachtung durch die letzten Hochwasser stark beschädigt worden ist und deren alsbaldige Herstellung nothwendig erscheint. Die Gesammtkosten hiefür betragen 903 fl 25 xr wovon 2/5 die Stadtgemeinde 2/5 die Gsangwerksbesitzer und 1/5 die Waffenfabriks pesellschaft zu tragen haben. Die Section beantragt diesen Uferschutz Adaptirungsbau nach dem vorgelegten Plan
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