dere Rücksichtnahme auf eine entsprechende Vorbildung im Zeichen-Unterrichte erforderlich sei, übrigens gehe er auf die Details nicht ein, dies wird Sache höheren Ortes sein. Herr G.R. Franz Tomitz ist der Anschauung, daß wenn irgend eine Stadt Anspruch auf Errichtung einer Staatsgewerbeschule erheben, dies wohl in erster Linie Steyr thun könne. Er dankt der Section für die von ihr im Sinne des vorbereitenden Comités gestellten Anträge. Herr Gemeinderath Dr. Johann Hochhauser schließt sich diesen Anträgen ebenfalls vollständig an, soweit sie die Staatsgewerbe Schule betreffen. Er könne jedoch der Auffassung nicht beistimmen, daß dieselbe einen Ersatz für die aufgelassene Oberrealschule bilde. Eine Stadt wie Steyr mit fast 20.000 Einwohnern könne man auf die Dauer nicht ohne eine Mittelschule lassen, man könne
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