die Stadt für den erlittenen Verlust zu entschädigen. Es gibt noch viele Abtheilungen welche ohne Behinderung des inneren Dienstes in Steyr dislocirt werden können, so zb. die Wagen-Controle, welche einen grösseren Beamtenkörper bildet und es ist nicht unmöglich daß dieselbe und noch andere Abtheilungen hieher verlegt werden können. Herr G.R. Franz Tomitz, unterstützt den Sectionsantrag. Er sei überzeugt, dass Herr General-Director Czedik, nach- dem er seinerzeit der Deputation aus Steyr die Versicherung gegeben hat er werde unsere Stadt nie schädigen, auch heute Mittel und Wege finden werde um der Stadt Steyr eine Entschädigung zu bieten. Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Sectionsantrag
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