für Cultus und Unterricht unter Anderem auch die successive Auflassung der Oberrealschulclassen in Steyr. Diese in das Schul- und Bildungswesen unserer Stadt tief einschneidende Maßregel involvirt eine ausserordentlich grosse und nachtheilige Tragweite weshalb sich die Section zu dem Antrage einigte: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen bei Einem hohen k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht unverzüglich um Aufrechthaltung des Status quo im Petitionswege bittlich zu werden, ferner wurde über Antrag des Herrn G.R. Friedrich Brandl nachstehendes Telegramm abgesendet: An Seine Excellenz den Herrn Cultus- und Unterrichts Minister Pauls Gautsch von Frankenthurn Wien. In Angelegenheit der hiesigen
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