Ratsprotokoll vom 5. August 1887

ten Zins an einen Gemeindebediensteten zu vermiethen, welcher gegen Einhebung einer Reinigungsgebühr von monatlich 50 Krenzer von jeder Parthei, das Kehren und Waschen der Stiegen und Gänge und der daselbst befindlichen Fenster, etc. zu besorgen hätte und für die Reinhaltung der Häuser und Beachtung der Hausordnung daselbst verantwortlich wäre. Nachdem jedes Haus 1350 fl Zins trägt so verblieben nach Abzug obiger Entlohnung des Haudieners 1300 fl; hievon kommen ab auf Steuern und auf Erhaltung einschließlich der Assekuranz und Rauchfangkehrer-Gebühren 450 fl, wonach sich von einem Haus als Reinerträgnis ein Betrag von 850 fl ergibt, welches Reinerträgniß einer 3 1/2 %igen Verzinsung des An-

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