Ratsprotokoll vom 5. August 1887

Im zweiten Stocke sind ebenfalls zwei Wohnungen. Die rechts gelegene besteht aus einem sehr grossen Zimmer und zwei kleineren Zimmern, Küche, Speise, englischen Abort und Eintrittsraum, hiefür wird ein Zins von 250 fl beantragt. Die links gelegene Wohnung besteht aus einem grossen Zimmer, zwei kleineren Zimmern, Küche, Speise, englischen Abort und einen Eintrittsraum; hiefür wird ein Zins von 220 fl beantragt. Jede dieser Wohnungen hat einen Boden und eine Kellerabtheilung, ferner das Benützungsrecht der Waschküche (1 Tag in jeder Woche). Bezüglich der Reinhaltung und Beachtung der Hausordnung in beiden Häusern würde es sich empfehlen eine der ebenerdigen Wohnungen um einen etwa auf 90 fl ermässig-

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