Gefällpachtung wurde hingegen unter Assistenz der städt. Sicherheitswache und der k.k. Gensdarmerie eingeschritten und der Eintrieb des Viehes auf den bisherigen Marktplatz, nämlich auf den oberen noch unverbauten Theil des Marktplatzes veranlaßt. Von der städt. Mauth und Marktgefällpachtung liegt nur ein Ansuchen vor um allgemeine Bestimmung eines Marktplatzes zum Viehauftrieb während des Wochenmarktes und um Verlautbarung des diesbezüglichen Beschlusses. Die Section beantragt es wolle der wöchentliche Viehmarkt vorläufig noch auf dem den Bahnhofe gegenüber liegenden Theile des Seidlfeldes, welcher Platz entsprechend abzugrenzen ist, abgehalten werden und sei sodann dieser Beschluß zu verlautbaren.
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