Raths-Protokoll aufgenommen am 5. August 1887 über die diesjährige XII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe: Anzengruber Leopold Klein Wilhelm Landsiedl Anton Berger Johann Mayr Anton Brandl Friedrich Olbrich Hugo Göppl Emil Perz Mathias Haller Josef Redl Johann Holub Karl Schrader August Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Schriftführer Stadt Secretär Fritz Hähnel. Herr G.R. Franz Breselmayr hat sich entschuldigt.
Tagesordnung I. Section. 1. (vertraulich) Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Eingabe der Städt. Mauthgefälls-Pachtung um Bestimmung eines neuen Marktplatzes für den wöchentlichen Viehmarkt. II. Section. 3. Ansuchen des Herrn Franz Arbeshuber jun. um käufliche Uiberlassung eines Baugrundes am Seidlfelde. 4. Comite-Antrag pcto Bestimmung der Miethzinse in den neuen städt. Zinshäusern am Seidlfelde und pcto Assekurirung derselben. III. Section. 5. Gesuch um Uibertragung der Rauchfangkehrer-Arbeiten für die oben erwähnten zwei Zinshäuser. 6. Amtsbericht pcto Kanalisirungen.
Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs-Protokolles die Herren G.R. Mathias Perz und Johann Redl und erstattet hierauf folgende Mittheilung: Die in der offiziellen Wiener Zeitung enthaltene Nachricht von der beabsichtigten Auflassung der drei höheren Classen an der hiesigen k.k. Oberrealschule hat in der hiesigen Bevölkerung eine nachhaltige ungünstige Stimmung hervorgerufen. Herr Gemeinderath Johann Berger ist am 3. l.Mts. in mein Bureau gekommen und hat die Anschauung vertreten, daß in dieser wichtigen Sache sofort nämlich noch am selben Tage eine
ausserordentliche GemeinderathsSitzung einberufen werde um diesbezüglich Stellung zu nehmen. Diesem Ansinnen konnte ich insoferne nicht entsprechen als jede Gemeinderaths-Sitzung mindestens 24 Stunden vorher auszuschreiben ist auch die nöthigen Daten nicht sofort zur Hand gewesen sind weil Herr Director Berger von Steyr abwesend und ohnehin für heute eine ordentliche GemeinderathsSitzung bereits ausgeschrieben war. Ich beeilte mich aber Herrn Director Berger und die Schulsection für gestern zu einer gemeinsamen Berathung laden zu lassen. Herr Director Berger erschien auch ohne Verzug und gab die gewünsch- ten Daten bekannt wonach die Section einstimmig folgenden Antrag beschloß: Laut Zeitungsberichten verfügte das hohe k.k. Ministerium
für Cultus und Unterricht unter Anderem auch die successive Auflassung der Oberrealschulclassen in Steyr. Diese in das Schul- und Bildungswesen unserer Stadt tief einschneidende Maßregel involvirt eine ausserordentlich grosse und nachtheilige Tragweite weshalb sich die Section zu dem Antrage einigte: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen bei Einem hohen k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht unverzüglich um Aufrechthaltung des Status quo im Petitionswege bittlich zu werden, ferner wurde über Antrag des Herrn G.R. Friedrich Brandl nachstehendes Telegramm abgesendet: An Seine Excellenz den Herrn Cultus- und Unterrichts Minister Pauls Gautsch von Frankenthurn Wien. In Angelegenheit der hiesigen
Oberrealschule wird von Euer Excellenz die gnädige Gewährung einer Audienz erbeten. Im Falle der gnädigen Gewährung wird weiters um gütige Bekanntgabe des hiezu in Aussicht genommenen Tages ergebenst ersucht. Der Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die heute telegrafisch eingetroffene Antwort lautet: Ersuche Montag Vormittag zu kommen. Gautsch Herr G.R. Jakob Kautsch erkennt in der in Rede stehenden drohenden Maßregel eine grosse Gefahr für die Interessen der Stadt Steyr, denn nicht nur daß die Auflassung der Oberrealschule an und für sich in jeder Hinsicht ein bedeutender Nachtheilfür die Stadt ist, so würde dann aber auch die hier weilen-
den Beamten welche Familie haben empfindlich getroffen, ihre Mittel reichen nicht aus um ihre Söhne ausser Haus studiren zu lassen und wäre dann ihr Verlangen von Steyr weg zu kommen auch gerechtfertigt. Nachdem in ganz Oberoesterreich ohnehin nur zwei Oberrealschulen dagegen aber sechs Gymnasien vorhanden sind und Sr. Excellenz der Minister selbst sich geäussert hat, es sei wünschenswerth, wenn die Jugend mehr den praktischen Leben zugeführt werde, so kam gedachte Maßregel ganz unerwartet. Die Interessen der Stadt Steyr und die seiner Einwohner würden durch eine thatsächliche Auflassung der Oberrealschule daselbst auf das empfindlichste geschädigt und möge daher eine Deputation
bestehend aus zwei Herren Gemeinderäthen unter Führung des Herrn Bürgermeisters bei seiner Excellenz vorsprechen und mit allen möglichen Mitteln die Hintanhaltung der geplanten Auflassung den hiesigen Oberrealschule anstreben. Herr G.R. Johann Berger: Eben diese Beweggründe haben ihn bewogen die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung zu beantragen, mehrere Bahnbeamten ersuchten ihm so rasch als möglich etwas zu thun. Diese Herren bestättigten die Anschauung, daß sobald die Oberrealschule aufgelassen sei auch bald die Abtheilung der General Direction wegkommen werde, denn heute wird den um Transferirung Ansuchenden gesagt: "Ja was wollen Sie denn sie haben ja in Steyr so alle Schulen." Aber nicht nur für die Beamten sondern auch für die besseren
Arbeiterfamilien, welche ja doch auch ihren Söhnen etwas lernen lassen wollen, ist die Oberrealschule ein Bedürfniß. Er sei daher unbedingt für die Absendung besagter Deputation und möge dieselbe die grossen Nachtheile welche der Stadt durch gedachte Maßregel erwachsen würden sowohl mündlich als auch in einer Promomoria Sr. Excellenz darstellen. Herr G.R. Franz Tomitz ist derselben Anschauung und macht aufmerksam, daß von den 136 Schülern an der Realschule 97 von Steyr und davon 37 Söhne von Beamten sind. Herr G.R. Anton Mayr als Referent in dieser Angelegenheit befürwortet die Absendung einer Deputation indem diese Sache für die Stadt Steyr von so weit tragender Bedeutung ist. Hierauf wird der Sectionsantrag ein stimmig zum Beschlusse erhoben.
und ladet der Herr Bürgermeister die Herren G.R. Johann Berger und Friedrich Brandl ein, mit ihm besagte Deputation zu bilden. ad Z 9758 I. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Wilhelm Klein. 1. Wird in vertraulicher Sitzung einstimmig der Viktualienhändler und Hausbesitzer Philipp Stöckler, Mitteregasse N°. 5, gegen Erlag der Taxen in den hiesigen Gemeinde Verband aufgenommen und ihm das Bürgerrecht daselbst verliehen. - Z. 9024 2. Aus Anlass der theilweisen Verbauung des Seidlfeldes versuchten am 28. Juli l.Js. wieder einmaleinige Viehhändler um den Mauthund den Marktgebühren zu entgehen, nächst den Märzenkellern aber schon im Gebiethe der Gemeinde St. Ulrich Markt zu halten, seitens der städtischen
Gefällpachtung wurde hingegen unter Assistenz der städt. Sicherheitswache und der k.k. Gensdarmerie eingeschritten und der Eintrieb des Viehes auf den bisherigen Marktplatz, nämlich auf den oberen noch unverbauten Theil des Marktplatzes veranlaßt. Von der städt. Mauth und Marktgefällpachtung liegt nur ein Ansuchen vor um allgemeine Bestimmung eines Marktplatzes zum Viehauftrieb während des Wochenmarktes und um Verlautbarung des diesbezüglichen Beschlusses. Die Section beantragt es wolle der wöchentliche Viehmarkt vorläufig noch auf dem den Bahnhofe gegenüber liegenden Theile des Seidlfeldes, welcher Platz entsprechend abzugrenzen ist, abgehalten werden und sei sodann dieser Beschluß zu verlautbaren.
Herr G.R. Anton Jäger von Waldau beantragt, man möge als Viehmarkt-Platz den städtischen Zimmerer und Materialplatz nächst der Neuthorbrücke bestimmen dort seien auch mehrere gedeckte Stadl wo das Vieh bei schlechten Wetter geschützt sei, welcher Umstand zweifellos den Viehmarktverkehr heben würde, unter solchen Umständen könnte sich dortselbst ein stabiler Viehmarkt entwickeln. Der Herr Vorsitzende und die Herren Gemeinderäthe Wilhelm Klein und Karl Holub glauben, daß der Platz zu klein und daß sich leichter ein passender Viehmarktplatz. als ein Zimmerer- und Materialplatz finden lässt. Der Herr Vorsitzende meint, daß ein passender Platz der rechts vom Bahndirections-Gebäude gelegene sei derselbe ist Eigenthum des Herrn General Directors Josef
Werndl und könnte man gelegentlich anfragen, ob besagter Platz zu pachten wäre. Herr G.R. Anton Mayr, stellt den Antrag den wöchentlichen Viehmarkt wieder auf den Wieserfeldplatz in der Nähe des Gasthauses Schröck zu verlegen, woselbst ja auch der grosse Viehmarkt im Herbste abgehalten wird. Bei der Abstimmung ergeben sich für diesen Antrag 8 für den Sectionsantrag 9 und für den Antrag des Herrn Anton von Jäger 7 Stimmen, wonach der Antrag der Section mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben erscheint. - Z 9500 II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Mathias Perz. 3. Herr Baumeister Franz Arbeshuber hat um käufliche Uiberlassung
der Eckbaustelle an der Bahnhofstrasse und der Färbergasse im Ausmasse von 967 m2 angesucht, tausend Gulden wird er bei Fertigung des Kaufvertrages und den Rest nach längstens 6 Monaten mit 5 % Zinsen bezahlen. Die Section beantragt auf dieses Kaufanbot einzugehen, mit dem Bemerken, daß Herr Franz Arbeshuber längs des Hofraumes gegen die Färbergasse zu, ein Gitter herzustellen habe worüber vor Abschluß des Kaufvertrages ein Plan vorzulegen sei. Herr G.R. Johann Berger ist mit den Sectionsantrag einverstanden, doch ist er dafür den Schlußssatz abzuändern. Der Herr Vorsitzende beantragt diese Abänderung dahin zu beschliessen, daß Herr Arbeshuber verhalten sei einen den Vorschriften der Bauordnung entsprechenden Zaun herzustellen.
Wird der Sectionsantrag mit der vorstehend beantragten Abänderung einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 7479 4. Behufs Feststellung der Zinsungen in den neuen städtischen Zinshäusern hat der Herr Bürgermeister die Herren Gemeinderäthe Johann Redl, August Schrader, Mathias Perz und Leopold Huber unter seinem Vorsitz zur Berathung und Antragstellung eingeladen und erstattet dieses Comité folgenden Bericht u. Antrag: Laut vorgenommenen Lokalaugenschein ist der Bau der beiden neuen städtischen Zinshäuser in der Bahnhofstrasse soweit vorgeschritten, daß dieselben zum Novembertermin bezogen werden können und handelt es sich nun darum heute schon die Zinsungen in diesen Häusern zu bestimmen, damit mit der Vermiethung der Wohnungen vorgegangen werden kann. Die gesammten Kosten besagter Häuser betragen für eines 23.000 fl. Jedes dieser Häuser hat 6 Wohnungen
und zwar ebenerdig zwei Wohnungen bestehend je aus einem grossen Zinmer zwei kleineren Zimmern Küche, Speise, englischen Abort und Eintrittsraum. Für diese Wohnungen werden je 190 fl Zins beantragt. Im ersten Stock sind zwei Wohnungen die rechts gelegene besteht aus einem grossen Zimmer, zwei kleineren Zimmern, einem vollkomnen separirten Kabinet, Küche, Speise englischen Abort und Eintrittsraum; hiefür wird ein Zins von 270 fl beantragt. Die links gelegene Wohnung besteht aus einem grossen Zimmer zwei kleineren Zimmern, Küche, Speise, englischen Abort und in einem Eintrittsraum, hiefür wird ein Zins von 230 fl beantragt.
Im zweiten Stocke sind ebenfalls zwei Wohnungen. Die rechts gelegene besteht aus einem sehr grossen Zimmer und zwei kleineren Zimmern, Küche, Speise, englischen Abort und Eintrittsraum, hiefür wird ein Zins von 250 fl beantragt. Die links gelegene Wohnung besteht aus einem grossen Zimmer, zwei kleineren Zimmern, Küche, Speise, englischen Abort und einen Eintrittsraum; hiefür wird ein Zins von 220 fl beantragt. Jede dieser Wohnungen hat einen Boden und eine Kellerabtheilung, ferner das Benützungsrecht der Waschküche (1 Tag in jeder Woche). Bezüglich der Reinhaltung und Beachtung der Hausordnung in beiden Häusern würde es sich empfehlen eine der ebenerdigen Wohnungen um einen etwa auf 90 fl ermässig-
ten Zins an einen Gemeindebediensteten zu vermiethen, welcher gegen Einhebung einer Reinigungsgebühr von monatlich 50 Krenzer von jeder Parthei, das Kehren und Waschen der Stiegen und Gänge und der daselbst befindlichen Fenster, etc. zu besorgen hätte und für die Reinhaltung der Häuser und Beachtung der Hausordnung daselbst verantwortlich wäre. Nachdem jedes Haus 1350 fl Zins trägt so verblieben nach Abzug obiger Entlohnung des Haudieners 1300 fl; hievon kommen ab auf Steuern und auf Erhaltung einschließlich der Assekuranz und Rauchfangkehrer-Gebühren 450 fl, wonach sich von einem Haus als Reinerträgnis ein Betrag von 850 fl ergibt, welches Reinerträgniß einer 3 1/2 %igen Verzinsung des An-
lage Kapitales entspricht. Beschluss einstimmig nach Antrag mit dem Zusatz, daß beide Hauser wie die übrigen städtischen Gebäude bei der Landesassekuranz-Anstalt zu versichern seien. - ad Z. 6338 IV. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl 5. Bezüglich der Vergebung der Rauchfangkehrerarbeiten in den beiden neuen städtischen Zinshäusern lag der Section ein Offert vor, nämlich das des Rauchfangkehrermeisters Franz Rainer mit den Preis von 10 fl pr Jahr und Haus; heute ist ein gleiches Offert vom Herrn Rauchfangkehrermeister Franz Pfau eingelangt. Die Section beantragt das Offert des Franz Rainer anzunehmen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 9267 und 9736
6 a. Mehrere Hausbesitzer in der Sierningerstrasse haben um die Anlage einer neuen Kanalisirung nächst der Frauenstiege angesucht. Nachdem bei der hierüber stattgehabten Commission constatirt wurde, daß die Häuser der Gesuchsteller ohnehin mit Kanälen versehen deren Erhaltung den betreffenden Hausbesitzern zukommt und sonach das vorliegende Ansuchen nur bezwecken würde, diese alten auf gemeinschaftliche Kosten erbauten und erhaltenen Kanäle auflassen zu können, so beantragt die Section dem in Rede stehenden Ansuchen keine Folge zu geben. Beschluß einstimmig nach Antrag Z. 8938
b. Uiber Anregung seitens des Herrn Baumeisters Franz Arbeshuber beantragt die Bausection die Kanalisirung von den neuen städtischen Zinshäusern und den weiters am Seidlfelde zu erbauenden Häusern längs der rückwärtigen Front der Häuser zu führen, da bei dieser Anlage auch das Uiberwasser von den Brunnen und das Regenwasser aus den Hofräumen leichter abgeleitet werden kann, in welchem Sinne sodann der Gemeinderathsbeschluß vom 22. Juli l.Js. Z. 9134 betreffend die Erbauung des neuen Hauptkanales in der Bahnhofstrasse entsprechend richtig zu stellen ist. Beschluss einstimmig nach Antrag. - ad Z. 9479 7. Ferner liegt in Folge Anzeige der ehrwürdigen Oberin zu Sct. Anna nachstehender Amtsbericht vor
Uiber den Bestand des alten, abgebrochenen Thurm-Materiales von der Sct. Anna Kapelle: Der alte Thurm war mit Kupfer gedeckt und werde diese Decke in früheren Zeiten schon häufigen Reparaturen unterzogen, was aus den Brüchen der einzelnen Kupferplatten und den Miniumdichtungen an denselben ersichtlich ist. Dieses Material eignet sich zu einer neuerlichen Aufdeckung nicht mehr sondern ist als altes Material zu betrachten. Ebenso ist das Gebälke des Dachstuhles in den Zapfen-Verbindungen ganz verfault, die Bretterverschallung ganz vermorscht und eignet sich das Ganze Holzmateriale zu einen neuerlichen Verwendung ebenfalls nicht mehr. Der Glockenstuhl ist noch im guten Zustande und kann auch in dem neuen Thurme wieder aufgestellt wurden. Das Thurmkreuz besteht aus Eisen,
mit einen kupfernen Uiberzug, welcher in Oel vergoldet war aber davon wenig mehr sichtbar ist, die Kuppel, respective Postament des Kreuzes ist aus Kupfer construirt, jedoch im Verhältnisse zum Kreuze von zu geringem Durchmesser und würde sich die Reparatur auf circa 200 fl stellen aber dennoch mit dem neu erbauten Thurme nicht harmoniren. Es stellt sich demnach heraus, daß der ganze Thurm neu hergestellt werden soll, was eine Auslage sammt Dach und Kreuz von circa 1000 fl erfordern wird. Weiters wäre noch ein Speisenaufzug aus der Küche in den 1. und 2ten Stock wunschenswerth, was auch in Berücksichtigung auf die Krankkenpflege viel Erleichterungen bringen würden (Kosten circa 300 fl)
Sehr nothwendig aber ist die Reconstruction, respective Vergrösserung des Abortes im ersten Stock bei den Krankenzimmern, der Gegenwärtige bestehende ist aus Holz construirt welche Holztheile von den Excrementen ganz infiscirt und angefault sind daher auch einen sehr üblen Geruchauf den Gang und der Stiege verbreitern. Die Kosten werden sich auf circa 150 fl belaufen. - Städt Bauamt Steyr am 5. August 1887 Nock Inspector. Hierüber beantragt der Herr Vorsitzende die Dringlichkeit. Dieselbe wird angenommen. Sodann beantragt der Herr Vorsitzende die Anschaffung des Speisenaufzuges und die Renovirung der Aborte auf Kosten des Mildenversorgungsfondes zu bewilligen, hingegen die Frage der Deckung der Kosten für den neu zu erbauenden Thürme vorläufig offen zu lassen.
Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 9860 Nach Erledigung der Tagesordnung theilt der Herr Vorsitzende mit, daß er auf 3 Wochen Urlaub nehme. Zur Kenntniß. Herr G.R. Wilhelm Klein hat bei der letzten Feuerwehr Uibung in Ennsdorf wahrgenommen, daß in das Wasserreservoir beim Aussermayr Jauche eindringt und das Wasser derart verunreinigt, daß es zur Speisung der Löschmaschinen nicht mehr verwendet werden kann. Er beantragt das Reservoir auszupumpen, zu untersuchen und das Nöthige zur Abhilfe besagten Uibelständes zu verfügen. Wird der Bausection zugewiesen. - Z. 9865 Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß der neue Besitzer des vormals Angerbauerschen Anwesens in der
Damberggasse Herr Josef Nöbauer sich bereit erklärt hat den zur entsprechenden Verbreiterung dieser Gasse nöthigen Grund unentgeldlich der Gemeinde zu überlassen, wenn die in Folge dessen nötige Abgrenzungsmauer in entsprechender Weise seitens der Gemeinde hergestellt wird. Wird ebenfalls der Bausection zugewiesen. Z. 9866 Hierauf Schluß der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Der Schriftführer Die Gemeinderäthe
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