Passanten und Nachbarn möglichst vermieden wird und man daher den Gewerbetreibenden schon entgegenkommen könne, umso mehr als dieselben heute ohnehin mit manigfachen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Herr G.R. Adolf Seyschab stellt im Namen der Minorität der Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Petition auf Grund des §. 5 der Strassenreinigungs- und Sicherheitsordnung abschlägig erledigen. Herr G.R. Adolf Seyschab begründet diesen Antrag damit, daß die in Rede stehende Bestimmung der Strassenreinigungsordnung nun schon über 40 Jahre bestehe und in Folge der praktischen Handhabung derselben bisher keine Beschwerden vorkamen. Den vorliegenden Verlangen des Gewerbetreibenden stehe doch gewiß auch das Verlangen der übrigen Ein-
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