Ratsprotokoll vom 22. Juli 1887

Seidlfeldes erscheint es nothwendig, den zur Zeit als das Seidlfeld noch als Acker in Benützungstand von vormals Angerbauerschem Hause gegen den vormaligen Kiderlegarten und sodann zu beiden Seiten der Gartenummauerung bestandenen Gehweg welcher in der Mappe und im Grundbuche unter Parzellen N°. 1304 aufscheint, als öffentlichen Weg aufzulassen, und den betreffenden Grundparzellen N°. 105/1 und 106 zu schreiben zu lassen. Dies wurde unterm 28. Juni l.Js. kund gemacht und wurden keinerlei Einwendungen erhoben, sonach die Section beantragt: Der in der Mappe und im Grundbuche unter Parzelle 1304 ein getragene öffentliche Weg auf

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