Raths-Protokoll aufgenommen am 22. Juli 1887 über die diesjährige XI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr Gegenwärtig sind: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe: Landsiedl Anton Anzengruber Leopold Mayr Anton Brandl Friedrich Olbrich Hugo Breselmayr Franz Perz Mathias Haller Josef Redl Johann Holub Karl Schrader August Huber Leopold Seyschab Adolf Jäger Anton v. Waldau Tomitz Franz Kautsch Jakob Klein Wilhelm Turek Josef Schriftführer Stadt-Secretär Fritz Hähnel. Entschuldigt sind die Herren G.R. Johann Berger, Dr. Johann Hochhauser und Herr Vicebürgermeister Leopold Putz.
Tagesordnung I. Section. 1. (in vertraulicher Sitzung) Personalien. 2. Collectiv-Eingabe um Abänderung der bestehenden Bestimmungen hinsichtlich des Kohlenabladens 3. Amtsbericht betreffs Auflassung eines als öffentlich eingetragenen Weges am Seidlfelde. II. Section. 4. Stadtcassa Journals Abschluss pro Juni 1887. III. Section. 5. Amtsbericht über die Nothwendigkeit der Herstellung eines Kanales vom Hause N°. 2 Raminggasse bis zum Einfallschachte in der Johannesgasse. 6.Offerte für Schulbänke-Lieferung. 7. Offerte für Kanalherstellung in der Bahnhofstrasse.
IV. Section. 8. Gesuch des Franz Fuchshofer um Wiederübertragung des Schuldiener Dienstes für die Steyerdorfer Knaben-Volssschule. 9. Verleihung einer Pacherschen Pfründe pr täglich 17 1/2 xr Begin der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren des heutigen Protokolles die Herren G.R. Anton Mayr und Hugo Olbrich und theilt mit, daß die beiden Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser und Adolf Seyschab laut eingelangten Schreiben je auf 4 Wochen verreisen, was zur Kenntniß genommen wird. I. Section. Referent Sectionsobmann Herr G.R. Wilhelm Klein.
1. Personalangelegenheiten, werden zum Schluß der Sitzung in vertraulicher Berathung erledigt. 2. Anläßlich eines vorgekommenen Anstandes liegt gezeichnet von 74 Gewerbetreibenden eine Petition um Abänderung der in der Strassenreinigungsordnung enthaltenen Bestimmungen betreffend das Abladen von Holzkohle vor. Nach Vorlesung dieser Petition stellt die Majorität der Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge der in Rede stehenden Petition unter nachstehenden Beschränkungen Folge geben: 1. Kohlen dürfen nur vor dem Hause abgeladen werden in welchem sich die Betriebsstätte des betreffenden Gewerbetreibenden befindet. 2. Hat beim Abladen der Kohle zur Verminderung des Staubes die Krippe so lange auf den
Kohlenhaufen liegen zu bleiben bis der Staub sich völlig niedergeschlagen hat. 3. Hat die Reinigung der Strasse der betreffende Gewerbetreibende allsogleich auf das Gründlichste vorzunehmen. 4. Darf durch das Abladen der Holzkohle keine Störung im Strassenverkehr verursacht werden und hat 5. der betreffende Gewerbetreibende seinen Nachbarn rechtzeitig vor, dem Abladen der Holzkohle hievon zu verständigen um dieselben in die Lage zu setzen sich durch Schliessen der Fenster und Thüren gegen den Kohlenstaub zu schützen. Herr G.R. Wilhelm Klein begründet diesen Antrag damit, daß bei Beachtung der gestellten Bedingungen die mit dem freien Abladen der Holzkohle verbundene Molestirung der
Passanten und Nachbarn möglichst vermieden wird und man daher den Gewerbetreibenden schon entgegenkommen könne, umso mehr als dieselben heute ohnehin mit manigfachen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Herr G.R. Adolf Seyschab stellt im Namen der Minorität der Section den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die Petition auf Grund des §. 5 der Strassenreinigungs- und Sicherheitsordnung abschlägig erledigen. Herr G.R. Adolf Seyschab begründet diesen Antrag damit, daß die in Rede stehende Bestimmung der Strassenreinigungsordnung nun schon über 40 Jahre bestehe und in Folge der praktischen Handhabung derselben bisher keine Beschwerden vorkamen. Den vorliegenden Verlangen des Gewerbetreibenden stehe doch gewiß auch das Verlangen der übrigen Ein-
wohner von Holzkohlenstaub nicht belästigt zu werden entgegen. Einem Theil der Bevölkerung soll eine Erleichterung gewährt werden wodurch dem anderen grösseren Theile der Bevölkerung eine Belästigung wird. Gegen den Verdacht daß den Minoritäts Antrag etwa eine Gehässigkeit zu Grunde liege verwahre sich die Minorität, indem dieselbe sich bei ihrer Antragstellung lediglich von den Gedanken leiten ließ, daß eine so lange bestehende und praktisch gehandhabte Verordnung ohne zwingenden Grund nicht aufgehoben werden soll. Der Herr Vorsitzende befürwortet den Minoritätsantrag weil er besorgt, daß die im Majoritätsantrag gestellten Bedingungen von den betreffenden Gewerbetreibenden nicht befolgt und
so manigfache neuerliche Unzukömmlichkeiten sich ergeben werden; der die Petition hervorgerufene Anlaß war so zu sagen ein herbeigezogener und wisse er nicht ob nicht hingegen andererseits Einsprache erhoben wird. Als im Jahre 1847 in Rede stehende Strassenreinigungsordnung beschlossen wurde lagen gewiß zwingende Gründe hiezu vor, damals waren mehr Eisengewerbetreibende wie jetzt und wurde dennoch die Strassenreinigungsordnung in der bekannten Fassung beschlossen, werde einmal eine Bestimmung in einer solchen Verordnung abgeändert, so fält es meist schwer die übrigen Bestimmungen weiters zu handhaben, ein zwingender Grund liege nicht vor und sei die bestehende Verordnung
stets entsprechend gehandhabt worden. Herr G.R. Jakob Kautsch befürwortet den Majoritätsantrag weil einerseits gegenwärtig viel weniger Eisengewerbetreibende in Steyr sind wie früher und sonach auch das Holzkohlenabladen viel seltener vorkommt, andererseits aber unser Kleingewerbe thathächlich die weitgehenste Unterstützung bedarf. Herr G.R. Anton Mayr ist derselben Ansicht und zwar umso mehr als ja ohnehin die Nachbarn rechtzeitig zu verständigen sind. Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau ist dafür, daß die Nachbarn gefragt werden sollen, dies sei der Grund warum er in der Section nicht für den Antrag der Majorität gewesen. Herr G.R. Jakob Kautsch hält dies nicht für zulässig man könne, doch nicht die in Rede stehende Bewilligung von der jeweili-
gen Laune der Nachbarn abhängig machen. Die Herren G.R. Karl Holub und Franz Tomitz empfehlen auf Grund der gestellten Bedingungen die Annahme des Majoritäts-Antrages. Herr G.R. Friedrich Brandl wäre für die besagte Erleichterung nur befürchtet er, daß die gestellten Bedingungen gleich manche anderen Vorschrift nicht gehandhabt werden. Herr G. K. Wilhelm Klein, glaubt daß Verordnungen, welche frei von Härten sind, besser beachtet werden. Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung ergeben sich für den Minoritätsantrag 7 und für den Majoritätsantrag 11 Stimmen sonach dieser Antrag zum Beschlusse erhoben erscheint. 3. Anläßlich der Verbauung des
Seidlfeldes erscheint es nothwendig, den zur Zeit als das Seidlfeld noch als Acker in Benützungstand von vormals Angerbauerschem Hause gegen den vormaligen Kiderlegarten und sodann zu beiden Seiten der Gartenummauerung bestandenen Gehweg welcher in der Mappe und im Grundbuche unter Parzellen N°. 1304 aufscheint, als öffentlichen Weg aufzulassen, und den betreffenden Grundparzellen N°. 105/1 und 106 zu schreiben zu lassen. Dies wurde unterm 28. Juni l.Js. kund gemacht und wurden keinerlei Einwendungen erhoben, sonach die Section beantragt: Der in der Mappe und im Grundbuche unter Parzelle 1304 ein getragene öffentliche Weg auf
dem sogenannten Seidlfelde ist aufzulassen und zu der Grundparzelle N°. 105, und N°. 106 zuzuschreiben. Beschluß einstimmig nach Antrag Z. 8756 II. Section. Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Mathias Perz. 4. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcassa in Steyr im Monate Juni 1887 Barschaft fl xr Einnahmen im Monate Juni 1887 26.438 98 1/2 Casserest vom Vormonat 4.822 5 Gesammt Einnahmen im Juni 1887 31.261 3 1/2 Ausgaben im Monate Juni 1887 15.880 59 1/2 Casserest für den Monat Juli 1887 15.380 44 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Juni 1887 die gesammten Einnahmen: 93.839 72 die do. Ausgaben 98.459 28 Bemerkt wird, daß die Stadtcasse an städt. Fonde Interims-Darlehen im Gesammtbetrage pr 3.200 fl schuldet Städt. Casseamt Steyr, am 30. Juni 1887 J. Paarfusser, StadtCassier. Jandaurek, Rechnungsführer.
Das Cassa-Journal wurde durch die Herren G.R. Mathias Perz und Josef Turek geprüft und richtig befunden. Wird zur Kenntniß genommen. - Z. 8311 III. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Johann Redl. 5. Bezüglich der Herstellung eines Kanales vom Hause N°. 2 Raminggasse bis zum Einfallschachte in der Johannesgasse beantragt die Section weitere Erhebungen. zur Kenntniß. - ad Z. 10685 ex 1886. 6. In der Gemeinderaths Sitzung am 1. l.Mts. wurde die Ausschreibung der Lieferung von 55 Stück Schulbäuken und zwei Stück Schultafeln mit Zugvorrichtung beschlossen. Auf Grund der eingelangten Offerte beantragt die Section die Vergebung an den billigsten Offerenten und zwar
die Lieferung von 55 Stück Schulbänken an Herrn Tischlermeister Johann Leopold um den Gesammtpreis von 412 fl 80 xr und die Lieferung von zwei Schultafeln mit Zugvorrichtung um den Gesammtpreis von 53 fl 60 xr an Herrn Tischlermeister August Schrader. Beschluß einstimmig nach Antrag: (Herr G.R. August Schrader enthielt, sich der Abstimmung). - Z 7851 7. Zur Herstellung des Baues eines Hauptkanales in der Bahnhofstrasse von der Enns 176 Meter aufwärts bis zu den neugebauten Häusern, sind zwei Offerte eingelangt. Der eine Offerent verlangt eine 17 % ige Aufzahlung der andere erklärt sich bereit die nöthigen Arbeiten um die veranschlagte Summa pr 1055 fl 95 xr auszuführen, die erforderlichen Cementröhren im Werthe von 1694 fl werden von der Stadtgemeinde beigestellt.
Die Section stellt den Antrag besagte Arbeiten den letzteren Offerenten näm- lich Herrn Michael Moslehner, welcher sich auch mit den vorliegenden Baubedingnissen einverstanden erklärte, um den Pauschalbetrag von 1055 fl 95 xr zu übertragen. Beschluß einstimmig nach Antrag: IV. Section. Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Anton Mayr. 8. Dem Ansuchen des Franz Fuchshofer, Diener an der hiesigen Realschule um Wiederübertragung des Schuldienerdienstes an der im selben Hause befindliche Knabenvolksschule unter den bisherigen Bedingungen, wird über Antrag der Section Folge gegeben. Z. 8008 9. Die erledigte Pacherische Pfründe pr 17 1/2 xr wird über Antrag der Section auf Grund des Vorschlages des städtischen Armenrathes einstimmig dem Johann
Alsterberger gewesener Messerer verliehen. In der hierauf folgenden vertraulichen Sitzung wird einstimmig beschlossen: a. Herr Karl Prokop prov. Stadtthierarzt wird mit Rang vom 1. September l.Js. zum definitiven Stadtthierarzt in der II. Rangsclasse ernannt. Z. 77 Praes b. Ist bei der Stadtgemeinde-Vorstehung eine Concepts-Praktikanten Stelle, mit einem Adjutum von 600 fl auszuschreiben. - Z. 84 Praes Schluß der Sitzung 4 1/2 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2