zur weiteren Behandlung zugewiesen. - Z. 8047 II. Section. Referent: Sections-Obmann Herr G.R. Mathias Perz. 4. Laut Amtsbericht erlischt die mit Kundmachung vom 12. Juli 1886 Zahl 8061 verordnete Versteuerung der Hunde mit 31. l.Mts. Die Section beantragt, es sei auch für das Jahr 1887/88 eine Hundesteuer in der Höhe von 3 fl für jeden Hund einzuheben, in der betreffenden Kundmachung sei besonders zu erwähnen, daß während des Jahres öfter eine Controle vorgenommen werden wird, daß die innerhalb des Stadtgebiethes verwendeten Zughunde insbesondere die vor den Milchund Marktwagen gespannten Hunde mit einem vorschriftsmässigen Beißkorbe
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