Ratsprotokoll vom 10. Juni 1887

tung der eingelangten Correspondenzen ohnehin, nicht entsprechend ausgenützt werden. Was schlüslich den Passagiers Verkehr auf der Strecke Steyr-Grünburg anbelangt, so ist es zwar nicht ausschließliche Aufgabe der Postanstalt hiefür vorzusorgen, weil der Personen-Transport laut Gesetz vom 31. März 1865 frei gegeben ist; doch erscheint hiefür durch die noch bestehende Postbothenfahrt Grünburg Steyr und retour vorgesorgt, zumal der Passagiers Verkehr auf obiger Route kein namhafter ist. Der k.k. Oberpost Direktor. Klimesch. Der Herr Vorsitzende stellt den Antrag diese Erledigung vorläufig zur Kenntniß zu nehmen, sollten einzelne Geschäftsleute sich geschädigt erachten und weitere Schritte zu thun gesonnen sein, so sei die Gemeindevorstehung bereit diesbe-

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