gewendet und von selbem hierüber die in Abschrift beiliegende Zuschrifterhalten, aus welcher zur grossen Befriedigung zu entnehmen, daß zum Zwecke der Erbauung eines neuen Schulgebäudes ein sehr zweckmässiger Platz unentgeldlich zur Verfügung stünde. Es handle sich demnach jetzt noch um das Gebäude selbst in Bezug dessen der k.k. Stadtschulrath Steyr in seiner Sitzung vom 17. l.Mts einhellig beschlossen hat, den löblichen Gemeinderathe der Stadt Steyr zu ersuchen, vorläufig einen diesbezüglichen Bauplan sammt Kostenvoranschlag ausfertigen zu lassen. Das Schulgebäude hätte zu enthalten: 10 Lehrzimmer, wovon zwei so groß, daß sie als Zeichenzimmer verwendet werden können. 1. Schuldiener-Wohnung. 1 Turnsaal. 2 Conferenzzimmer zugleich auch Lehrmittelzimmer.
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