4. Herr Josef Bauer ist als Besitzer des Hauses N°. 4 in der Oelberggasse um Uiberlassung einer kleinen Quantität Nutzwasser nämlich 1 Hectoliter pr Tag aus der städt. Wasserleitung eingekommen. Das städtische Bauamt ist der Anschauung, daß für einen so geringen Bedarf eine Leitung nicht errichtet werden kann empfiehlt jedoch in Rücksicht, daß die ganze Oelberggasse kein Wasser hat, dorthelbst einen Auslaufbrunnen für den allgemeinen Bedarf herzustellen, was einen Kostenaufwand von 15 fl erfordern würde. Die Section beantragt bei dem Umstande, als von den übrigen Bewohnern der Oelberggasse kein Ansuchen um Wasserüberlassung vorliegt, auch auf die Errichtung des besagten Auslaufbrunnens nicht einzugehen. Beschluß einstimmig nach Antrag Z. 5030
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