geringen Zuschusses seitens des Landes die hieraus erwachsende Belastung des Stadthaushaltes nicht als eine produktive bezeichnet werden kann. Wie unzulänglich der Zuschuß des Landes ist, erhellt schon daraus, daß im Falle das zu 300 Mann gerechnete Bataillon in den Häusern der Bürger einquartiert würde, das Land pro Mann und Tag 3 1/2 xr also pro Jahr auf Grund des Einquartierungsgesetzes ÖW fl 3832 50 xr zahlen müßte. Die hochachtungsvoll Unterzeichneten richten in diesem Sinne die Bitte an den löbl. Gemeinderath, derselbe möge die Zustimmung zu dem Kasernenbau davon abhängig machen, daß die Amortisirung des dazu aufzunehmenden Kapitales bis auf ÖW fl 80.000.- in 25 Jahren durchgeführt sein soll und die vom Lande zu leistende Quote des jährlichen aus dieser Schuld erwachsenden unbedeckten Abganges dem vom löblichen
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