Ratsprotokoll vom 27. Mai 1887

tisations- und Erhaltungs-Quote in Abzug zu bringen. Die Reparaturskosten pr Jahr wurden mit circa 500 fl angenommen; der Ersteher haftet 2 Jahre nach Uibernahme des Baues. Die Entschädigung welche für die Steyrer-Kaserne von Seite des Aerars geleistet wird erfolgt nach der 7ten Zinsclasse. Wenn man aber die Zinsverhältnisse in Steyr mit anderen Städten vergleicht so ist offenbar die Einrechnung Steyrs in die 7te Zinsclasse unrichtig und daher die entfallende Entschädigung für eine Normal-Kaserne zu gering ausgeworfen, So sind die Städte: Sct. Pölten in der 6. Zinsclasse Linz in der 5. Zinsclasse Salzburg in der 6. Zinsclasse Budweis in der 6. Zinsclasse Klagenfurt in der 5. Zinsclasse Laibach in der 6. Zinsclasse Villach in der 6. Zinsclasse

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