Ratsprotokoll vom 27. Mai 1887

Raths-Protokoll aufgenommen am 27. Mai 1887 über die diesjährige VIIIte ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Kautsch Jakob Anzengruber Leopold Landsiedl Anton Berger Johann Mayr Anton Brandl Friedrich Olbrich Hugo Breselmayr Franz Perz Mathias Göppl Emil Redl Johann Haller Josef Schrader August Holub Karl Tomitz Franz Huber Leopold Turek Josef Jäger Anton v. Waldau Schriftführer Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel Entschuldigt sind die Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser, Wilhelm Klein und Adolf Seyschab.

Tagesordnung Mittheilungen. Bericht des Kasernbau-Comites. Bericht des Finanz-Comites. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs Protokolles die Herren G.R. Leopold Huber und Anton Jäger v. Waldau und erstattet sodann folgende Mittheilung: 1. Von der Gemeinde-Vertretung Melk ist eine Einladung eingelangt die Adresse die dem hochwürdigsten Herrn Alexander Karl Abt des Stiftes Melk, welcher in der Sitzung des hohen Herrenhauses vom 7 Mai d.Js. als der einzige Kirchenfürst für den allbekannten Antrag Sr. Excellenz des Herrn Anton Ritter von Schmerling mit seinem Votum eingetreten ist, über-

reicht werden soll mit zu unterfertigen. Die Adresse lautet: Hochwürdigster Herr Prälat! Bevor noch Telegraph und Zeitungen das Ergebniß der am 7. Mai d.Js. im hohen Herrenhause des oesterreichischen Reichsrathes erfolgten Abstimmung über den Antrag Sr. Excellenz des Herrn Anton Ritter von Schmerling verkündeten, hatten alle jene, welche die Ehre haben Sie hochwürdigster Herr Prälat zu kennen, die volle Gewißheit, daß Sie Ihre Stimme entsprechend Ihrer überzeugungstreuen politischen Gesinnung, für den die deutsche Sprache schützenden Antrag abgeben werden. Und diese Erwartung wurde nicht getäuscht. Sie, hochwürdigster Herr Prälat, haben unerschüttert nicht hoffend auf Gunst noch Dank, nur Ihrem Gewissen folgend im Momente der Gefahr treu zu Ihrer Nation gehalten. Die haben sich als würdiger Nachfolger jener Helden bewährt, welche vor neunhundert Jahren die Eisenburg

erstürmten auf ihre Zinnen das deutsche Banner pflanzten und die deutsche Ostmark gründeten aus welcher unser geliebtes Oesterreich erwuchs. Dem charakterfesten Manne und deutschfühlenden Priester jubeln Tausende von oesterreichen Patrioten entgegen, welche stets bereit sind für ihr Vaterland und ihre Dynastie Gut und Blut zu opfern, welche aber zugleich ihre Muttersprache, ihre deutsche Nationalität für das höchste ideale Gut halten, für das sie mit Leib und Seele zu jeder Zeit und unter allen Umständen einstehen. Diesen patriotischen und nationalen Gefühlen haben Sie durch Ihre Abstimmung in jener denkwürdigen Sitzung entschiedenen Ausdruck gegeben und deshalb sehen wir von Begeisterung für die Ehre und Grösse unferes Vaterlandes er füllt, es als eine alle Deutschen Oesterreichs bindende Pflicht an, Ihnen, hochwürdig-

ster Herr Prälat, hiemit unsere voll ste Anerkennung und unseren aufrichtigsten Dank auszudrücken. Melk 14. Mai 1887. Gemeinde-Vertretung Melk. Herr G.R. Johann Berger beantragt die se Adresse Namens der Stadt Steyr zu unterfertigen und dem Herrenhaus Mitgliede Sr. Excellenz Anton Ritter von Schmerling den Dank des Gemeinderathes der Stadt Steyr auszusprechen. Herr G.R. Friedrich Brandl hält diese Angelegenheit für eine politische Demonstration; die gegen den Antrag. Sr. Excellenz Auton Ritter von Schmerling gestimmt haben, seien gewiß auch ehrenhafte Männer, er beantrage daher daß von der Mitfertigung der in Rede stehenden Adresse abgesehen werde. Herr G.R. Jakob Kautsch tritt für den Antrag des Herrn G.R. Johann

Berger ein. Es handle sich hier nicht um die Ehre der übrigen HerrenhausMitglieder, auch handle es sich hier nicht um eine politische Demonstration, sondern es handle sich hier um die Erfüllung einer nationalen Pflicht, es handle sich um die Abstattung des Dankes an einen hohen Priester welcher eingedenk seiner Deutschen Nationalität und treu seiner Uiberzeugung zu seinem Volke steht. Wer sich nicht fühle als Deutsch-Oesterreicher der möge dagegen stimmen, in einer czechischen Gemeinde Vertretung würde in einem ähnlichen Fall dies gewiß nicht vorkommen. Bei der nun folgenden Abstimmung ergeben sich für den Antrag des Herrn G.R. Friedrich Brandl nur 2 Stimmen,

nämlich die des Antragstellers und die des Herrn G.R. Karl Holub. Für den Antrag des Herrn G.R. Johann Berger stimmen alle übrigen Herrn Gemeinderäthe sonach dieser Antrag mit allen gegen Stimmen zum Beschlusse erhoben erscheint. Zahl 6559 2. Das Kasernbau-Comite berichtet: 1. Uiber Offertausschreibung sind vier Offerte eingelangt von welchen das billigste auf nahezu 200.000 fl lautet 2. Die bekannte am 31. März l.Js. und die am 12. l.Mts. eingelangte Petition in Kasernbauangelegenheiten wurden zur Kenntniß genommen und in Erwägung gezogen. Die letzterwähnte Petition welche bisher dem löblichen Gemeinderath im Wortlaute noch nicht bekannt; lautet: Löblicher Gemeinderath der l.f. Stadt Steyr. In Erwägung, daß die erste die KasernenAngelegenheit betreffende Eingabe vielfach mißverstanden wurde,

daß die bisher bekannt gewordenen Kosten eines hierortigen Kasernenbaues, welche selbst durch ein grösseres Ersparniß bei der Bausumme kaum ausschlaggebend verringert werden können, nicht im Verhältnisse zu dem aus einer kleinen Garnison zu erwartenden wirthschaftlichen Nutzen stehen, in weiterer Erwägung, daß der Bau eines Marodenhauses, Strassenregulirungen in der Vorstadt Ort früher oder später im Gefolge eines Kasernenbaues nothwendig werden können, ferner den Baukosten einer sogenannten für einen Belegraum von über 1000 Mann berechneten Normal Kaserne die Dislocirung einer zahlreicheren Garnison als der zugesicherten circa 300 Mann betragenden gegenüber stehen müßte, sind die hochachtungsvoll unterzeichneten Veranstalter der ersten Eingabe der Meinung, daß in Berücksichtigung allen diesen Factoren und des bisher erreichten, viel zu

geringen Zuschusses seitens des Landes die hieraus erwachsende Belastung des Stadthaushaltes nicht als eine produktive bezeichnet werden kann. Wie unzulänglich der Zuschuß des Landes ist, erhellt schon daraus, daß im Falle das zu 300 Mann gerechnete Bataillon in den Häusern der Bürger einquartiert würde, das Land pro Mann und Tag 3 1/2 xr also pro Jahr auf Grund des Einquartierungsgesetzes ÖW fl 3832 50 xr zahlen müßte. Die hochachtungsvoll Unterzeichneten richten in diesem Sinne die Bitte an den löbl. Gemeinderath, derselbe möge die Zustimmung zu dem Kasernenbau davon abhängig machen, daß die Amortisirung des dazu aufzunehmenden Kapitales bis auf ÖW fl 80.000.- in 25 Jahren durchgeführt sein soll und die vom Lande zu leistende Quote des jährlichen aus dieser Schuld erwachsenden unbedeckten Abganges dem vom löblichen

Gemeinderath ursprünglich angestrebten vierfünftel Zuschusse möglichst nahe kommt. Sollte der löbliche Gemeinderath sich hiefür nicht entscheiden, so erlauben wir uns die andere Bitte zu stellen, derselbe wolle beschliessen daß vor der definitiven Erledigung dieser Frage den Gemeindesteuerträgern hiesigen Ortes exoffo Gelegenheit gegeben werden möge, in Form einer Abstimmung ihre Meinung über dieselbe zu äussern, woraus ein vielleicht allseitig nicht unwillkommenes Bild über die diesfällige Auffassung der Steuerträger gewonnen und die Entschliessung des löblichen Gemeinderathes in dieser gewiß belangreichen Sache zu einer minder verantwortugsvollen gestaltet werden könnte. Steyr im Mai 1887. V. Stigler, C. Reder, Heinr. Groß, Jos. Reichl, Mich. Schartinger, Leopold Haller, Franz Fischer,

Bl. Rücker, Ant. Gemböck jun., A. Stierhofer jun., Hermann Mauß, Karl Schaffenberger, Johann Weibl, Math. Mayer, Eduard Mayer. Franz Schlader, Hanns Millner, Franz Lang, Karl Millner, Emil Prietzel. - Z. 62 Praer. 3. Wurde nachstehende Eingabe in Erwägung gezogen: Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Die Besitzer des Schlüßlhofes in Steyr erklären hiemit durch ihren Bevollmächtigten Herrn Anton v. Jäger, daß sie der Stadtgemeinde Steyr zum beabsichtigten Kasernbaue aus den Schlüßl hofgründen das sogenannte Spitzfeld sammt der daran stossenden Lauberleiten zusammen im Ausmasse von circa 32 Joch um den Preis von 25000 fl käuflich überlassen und diesbezüglich im Sinne der mit der löblichen Stadtgemeinde Vorstehung unterm 14. März d.Js. getroffenen Vereinbarung im Worte bleiben. Schlüßlich bedingen sich die Verkäu-

fer, daß die bisher gepflogene Bewirthschaftung ihrer Schlüßlhofgründe in keiner Weise beeinträchtigt und von selben anstandslos besorgt werden könne. Steyr am 6. Mai 1887 Anton v. Jäger. 4. Wurde der schriftliche Bericht über die Besichtigung des Kasernbaues in Bruck a.d. Leitha zur Kenntniß genommen. Dieser Bericht lautet: Die in Bruck an der Leitha im Bau begriffene Kaserne ist nur ein Nothbau, daher von der von der Stadt Steyr zu bauen beantragte Kaserne verschieden, wenn auch sonst beide für die Unterbringung eines Bataillons Militär bestimmt sind. Während bei letzterer für die Bequartierung von Offizieren, für ein Arrest- und Wachlokale, für ein Waschgebäude, für Stallungen, für Unterbringung von Requisiten und von Munition, für einen Exercierplatz, für eine Schießstätte nicht vorzusorgen ist, machen

gerade die vielen mit grosser Sorgfalt ja theilweise mit Eleganz, und Uiberfluß ausgestatteten Gebäude die in Steyr zu erbauende NormalKaserne theuer. Die in Bruck a.d. Leitha in Errichtung begriffene Noth-Kaserne (der Bau wird im Kurzen so weit sein, daß der Dachstuhl aufgesetzt werden kann) ist unmittelbar an die letzten Stadthäuser angereiht, sehr nahe an dem mit Gebäuden sparsam ausgerüsteten deutschen Bahnhof an der Strasse so gelegen, daß sie ein Eckhaus bildet, daher bei Nichtmehrbenützung von Seite des Aerars nach den garantirten 15 Jahren mit geringen Kosten zum Zinshaus wird umgestaltet werden können und so weit man heute schon urtheilen kann als solches eine Nothwendigseit werden wird. Das in Bruck an der Leitha im Bau begriffene Gebäude ist also nur für Unterbringung der Mannschaft eines Infanterie-Bataillons

bestimmt, sowohl in der Ausstattung als auch in der Grösse der Räumlichkeiten einheitlicher als das Steyrer-Projekt gehalten, und ist trotz der ungünstigen hygienischen Verhältnisse weder mit Isolirschichten noch mit Luftzuführungs-Kanäle für Ventilation versehen und haben die Belegräume geringere Ausmassen. Das Grundwasser steht dortselbst so hoch, daß z. B. der nahe Bahnhofkeller permanent Wasser hat und die Keller der Kaserne so nieder gemacht werden müssen, daß man nur unmittelbar unter dem Gewölbescheitel wird aufrecht stehen können. Und selbst in diesem Falle wurde die Befürchtung an Ort und Stelle ausgesprochen, daß es noch immer möglich ist, auch in den Kasern-Kellern Wasser zu bekommen. Eine Tieferlegung und selbst theilweise Ableitung

der Grundwässer ist nach Angabe nicht thunlich. Hierbei sei bemerkt, daß die Beschaffung eines guten Trinkwassers nur dadurch möglich wird, daß dasselbe aus der Stadtwasserleitung geholt wird, indem die angelegten Brunnen höchst wahrscheinlich nur Nutzwasser werden liefern können. Zur Entfernung der Fäkalstoffe sind auszupumpende Senkgruben bestimmt. Für Kehrricht und Asche wird durch Gruben oder eigene Behälter gesorgt werden. Die Einfriedung des Kasernenhofraumes wird durch eine 2 1/2 Meter hohe Mauer bewirkt. Die Uiberwachung des Baues der Kaserne in Bruck an der Leitha geschieht durch einen Sachverständigen Offizier, was eben bei den permanent anwesenden vielen Militärpersonen bei dem unmittelbar an der kleinen

Stadt gelegenen Bauobjekte sehr leicht möglich ist. Uibergehend auf den Kostenpunkt, so ist aus dem Vorgesagten einleuchtend, daß die Noth-Kaserne in Bruck ad. Leitha bedeutend billiger herzustellen sein wird als die NormalKaserne in Steyr, wenn auch die Preise der Materialien mit Ausnahme der Bruchsteine welche pr Kubik Klafter mir 9 fl loco Bauplatz kosten, dann die Taglöhnungen und die im Kostenüberschlage ausgeworfenen Einheitspreise für die Hauptarbeiten der Kaserne nicht viel variren. Da sowohl Plancopien als auch die Abschrift des Kostenvoranschlages nach welchen gebaut wird beiliegen, wäre eine spezielle Aufführung der Preise unnütz, da im Bedarfsfalle die etwaige Information sofort daraus geholt werden kann. Der Kostenvoranschlag für Herstel-

lung der Noth Kaserne in Bruck an der Leitha lautet auf 75.000 fl; erstanden wurde dieser Bau von dem Brucker Baumeister Franz Lengenfelder mit einem 13 1/2 % gen Nachlasse von obiger Bausumme, so, daß der Bau selbst daher auf circa 65.000 fl und mit Hinzurechnung des Baugrundes von 5.000 fl auf zusammen 70.000 fl zu stehen kommen wird. Nach Ausspruch des dortigen Herrn Bürgermeisters rechnet die Gemeinde Bruck a.d. Leitha jedoch, daß die Gesammt-Auslagen auf 80.000 fl kommen, da sie doch einige Nachtragsarbeiten haben werden und z. B. das Gebäude statt wie beantragt, mit Ziegel mit englischen Schiefer eindecken wollen. Die zugesicherte und zu erwartende Entschädigung beläuft sich sammt den Landesbeitrag auf zusammen ca. 4500 fl, was einer Verzinsung von ca. 5.6 % entspricht. Hievon ist jedoch die Amor-

tisations- und Erhaltungs-Quote in Abzug zu bringen. Die Reparaturskosten pr Jahr wurden mit circa 500 fl angenommen; der Ersteher haftet 2 Jahre nach Uibernahme des Baues. Die Entschädigung welche für die Steyrer-Kaserne von Seite des Aerars geleistet wird erfolgt nach der 7ten Zinsclasse. Wenn man aber die Zinsverhältnisse in Steyr mit anderen Städten vergleicht so ist offenbar die Einrechnung Steyrs in die 7te Zinsclasse unrichtig und daher die entfallende Entschädigung für eine Normal-Kaserne zu gering ausgeworfen, So sind die Städte: Sct. Pölten in der 6. Zinsclasse Linz in der 5. Zinsclasse Salzburg in der 6. Zinsclasse Budweis in der 6. Zinsclasse Klagenfurt in der 5. Zinsclasse Laibach in der 6. Zinsclasse Villach in der 6. Zinsclasse

vergleicht man die Zins-Entschädigung welche für die genannten Städte mit Genehmigung des Aerars zur Entschädigung der Beamten der k.k. General Direction für oesterr. Staatsbahnen ausgeworfen ist, so fällt der Vergleich für Steyr noch ungünstiger aus, indem eine 70 % ge Entschädigung erhalten die Städte Linz, Sct. Pölten, Salzburg und Steyr eine 60 % ge Budweis, Villach eine 50 % ge Klagenfurt, Laibach. Es wird daher beantragt die nach dem aufliegenden Projecte herzustellende Normal-Kaserne in Steyr nur dann zu erbauen, wenn 1tens das hohe Aerar die für dieselbe entfallende Entschädigung an die Gemeinde Steyr nach der 5ten oder doch nach der 6trn Zinsclas-

se zu entrichten sich herbeiläßt und wenn 2tens bei den dermalen vorliegenden Projecte noch weitere Ersparungen (von circa 20.000 fl bis 30.000 fl) gemacht werden können, d. h. die herzustellenden Arbeiten statt auf 200.000 fl nur auf ciria 180.000 fl zu stehen kommen, was umso leichter durchführbar sein dürfte, als namentlich sowohl bei den Isolirungsbauten und den Ventilations-Vorrichtungen als auch bei den Raumverhältnissen und sonstigen Ausstattungsarbeiten, ohne der Benützbarkeit der Kaserne Abbruch zu thun, Bedeutendes erspart werden kann. Diese beantragten Ersparungen dürften auch von Seite des Aerarsauf Widerspruch nicht stossen, oder solche wenigstens nicht unbesiegbar sein, als ja in

dem zu Steyr aufgestellten BauProgramme ddto. 6. Februar 1884 ausdrücklich ausgesprochen ist, daß die Wahl des Platzes beim Schlüßlhof, wo die Kaserne erbaut werden soll ungewöhnlich günstig erscheint und derselbe daher auch einstimmig als vollkommen geeignet in Antrag gebracht wurde. Ebenso dürfte die Einreihung Steyrs in die 6te Zinsclasse keinen besonderen Schwierigkeiten begegnen da bereits die Landwehr in Steyr nach der 6ten Zinsclasse entschädiget wird. Steyr am 25. Mai 1887 Karl Steindl, Hähnel, Karl Holub. - Z. 6653 5. Wurde der minder günstige mündliche Bericht des Herrn G.R. Karl Holub über die Besichtigung der Kaserne in Korneuburg zur Kenntniß genommen und das dortige Bürgermeisteramt ersucht, die Pläne, das Kosten- und Vergütungs-Verzeichniß und das Verzeichniß über die

jährlichen Erhaltungskosten zur Einsicht und Vergleichsnahme anher zusenden. 6. Wurde die Erledigung des hochlöblichen oö. Landes-Ausschusses womit der Landesbeitrag im Ausmasse von 2000 fl auf 25 Jahre bewilligt worden, zur erfreulichen Kenntniß genommen. Dieser Erlass lautet: - Z. 5742. An die Stadtgemeinde Vorstehung in Steyr. Uiber Bericht der StadtgemeindeVorstehung vom 5. Mai l.Js. Z. 5930 und vom 17. Mai l.Js. Z 6539 betreffend die der Stadt Steyr im Falle der Erbauung einer Kaserne zur bleibenden Bequartirung eines Jäger-Bataillons erwachsenden MehrbequartierungsAuslagen und in Folge der dem Landes-Ausschusse vom hohen Landtage mit Beschluß vom 21. Jänner 1887, ertheilten Ermächtigung, bewilligte der LandesAusschuß der Stadtgemeinde für den Fall der Erbauung einer Normal-Kaserne zur

Unterbringung eines JägerBataillons in Steyr einen Beitrag von 2000 fl sage Zweitausend Gulden jährl. aus dem Landesfonde zu den der Stadtgemeinde Steyr aus diesem Kasernbau erwachsen den Mehr- (Bequartierungs) Aus lagen und zwar auf die Dauer von fünf und zwanzig (25) Jahren vom Tage der Uibergabe der fertiggestellten Kaserne an das MilitärAerar zu Militärbequartierungszwecken. Hievon wird die StadtgemeindeVorstehung unter Rückschluß des mit Bericht vom 17. Mai l.Js. Zahl 6339 vorgelegten Planes mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß der vom dortigen Gemeinderathe zu fassende definitive Beschluß in Betreff des in Rede stehenden Kasernbaues und über die Bauvergebung anher anzuzeigen ist. - Vom o.ö. Landes-Aus schusse Linz am 24. Mai 1887. Der Landeshauptmann-Stellvertreter Pereira.

Das Comité hat hierauf die gegenwärtige Sachlage diese Angelegenheit eingehend geprüft und beschlossen dem löblichen Gemeinderath folgenden Bericht zu erstatten: Das Comité ist auf Grund der bisherigen Erhebungen nicht in der Lage bezüglich des beabsichtigten Kasernbaues schon heute mit umfassenden Anträgen heranzutreten und erachtet es für nothwendig bezüglich der Gestehungs und Vergütungskosten weitere Erhebungen zu pflegen; was aber die eingelangten 4 Offerte zur eventuellen Uibernahme des Kasernbaues in Steyr anbelangt, so mögen die selben nach den Schlußabsatz der Offertausschreibung ohne weitere Begründung abgelehnt und die Cautionen dankend rückgestellt werden. Herr G.R. Jakob Kautsch ist mit den bisherigen Arbeiten des Comités vollkommen zufrieden und

ist der Uiberzeugung, daß man vor definitiver Antragstellung die Finanzlage der Stadt wohl prüfen und sich noch vor Beginn des Baues über die Geldbeschaffung klar werde. Herr G.R. Johann Berger dankt namens des Comites für die Anerkennung der bisherigen Thätigkeit des Comités und versichert, daß das Comité alles genau prüfen und berechnen und nur dann den Antrag auf Erbauung der Kaserne einbringen wird, wenn der Bau ohne wesentliche Mehrbelastung der Stadt möglich erscheint, vor allem sei aber doch zu wissen nothwendig was man hiezu braucht und könne doch erst dann die Frage wie die erforderlichen Mittel zu beschaffen seien in Berathung kommen, wenn man weiß welche Summe benöthigt wird. Herr G.R. Jakob Kautsch spricht nochmal seine Befriedigung über die bisherige Thätigkeit des Comités aus und meint es sei ihm zunächst hauptsächlich darum zu thun, daß

der Gemeinderath in einer so wichtigen Angelegenheit nicht überrumpelt werde. Herr G.R. Johann Berger erwiedert, daß niemand überrumpelt werde es komme alles ausführlich vor das Plenum des Gemeinderathes und könne jeder sich überzeugen wie alles wohl erwogen wird. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz als Mitglied des Kasernbau-Comités versichert, daß das Comité gewiß seiner Pflicht bewußt ist und gewiß niemand überrumple. Er finde diesen Ausdruck unpassend. Herr G.R. Jakob Kautsch. nimmt diesen Ausdruck zurück stellt aber den Antrag es mögen künftighin die ins Plenum kommenden Anträge des Kasernbau-Comités und des FinanzComités noch vor der Gemeinderaths Sitzung den Herren Gemeinderäthen mitgetheilt werden.

damit sich jeder genügend informiren kann. Die Herren G.R. Friedrich Brandl und Anton Mayr unterstützen diesen Antrag welcher sodann mit Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben wird. Herr G.R. Mathias Perz findet, daß seitens des Kasernbau-Comités faktisch die genauesten Erhebungen gepflogen und alles geprüft werde um die Angelegenheit aufs beste vorzuarbeiten um sodann schlüslich vereint mit dem Finanzcomité zur definitiven Antragstellung zu gelangen, welche Anträge sodann vor der Sitzung den Gemeinderäthen mitgetheilt werden mögen. Herr G.R. Franz Tomitz, ist ebenfalls mit der bisherigen Thätigkeit des Comités vollkommen einverstanden und spricht diesen Comité hiefür seinen Dank aus.

Hierauf wird der Bericht des Kasernbau-Comites einstimmig zur befriedigenden Kenntniß genommen. und sonach beschlossen, die 4 eingelangten Offerte dankend abzulehnen. 3. Der Bericht des Finanz-Comités lautet: Anläßlich des Ankaufes des Seidlfeldes und des Baues zweier städtischer Zinshäuser daselbst sind folgende Kosten erwachsen für deren Bedeckung nur wenigstens in provisorischer Weise zu sorgen ist: für den Ankauf des Seidlfeldes 14.000 fl sammt 5 % Zinsen vom Tage des Vertrags Abschlusses für Kanalbauten vorläufig circa 400 und 2400 fl 2800 fl für die beiden Hausbrunnen am Seidlfeld 192 + 194 also bei 400 fl An Baukosten für die beiden Häuser 38.600 welche Summe sich aber durch Verschönerung der Facade um einige Hundert Gulden erhöhen wird daher abgerundet auf 39.800 fl was eine Gesammtsumme von 57.000 fl ergibt. Nachdem aber von den Kaufschil-

ling pr 14000 fl die erste Rate mit 2000 fl erst Ende dieses Jahres fällig ist, so kann diese Schuld vorläufig noch ausser Betracht bleiben und handelt es sich also zunächst um Aufbringung eines Betrages von 43.000 fl beziehungsweise abgerundet um einen Betrag von 45.000 fl welcher nach Bedarf zur Verfügung stehen soll. Nach kurzer Berathung wird einstimmig beschlossen und beantragt: Der löblich Gemeinderath möge dem Herrn Bürgermeister ermächtigen nach Bedarf bei der hiesigen Sparcassa eine provisorische Schuld bis zu 45000 fl zu contrahiren bezüglich Umwandlung dieser provisorischen Schuld in ein definitives Anlehen wird seinerzeit berathen und beantragt werden. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Zahl 16719. Der Herr Vorsitzende theilt mit daß noch zwei dringende Geschäftsstücke vorliegen nämlich der Amtsbericht über die Kosten der theilweisen Strassenverlegung bei Sct. Anna mit etwa 88 fl 50 xr (wird ohne Debatte einstimmig genehmigt. - Z 6685)

und eine Eingabe seitens des HandelsGremiums wonach seitens der Stadt Steyr mit allen Mitteln bei der kk. PostDirection in Linz dahin gewirkt werden wolle, daß die bis vor Kurzen bestandene Postverbindung zwischen Steyr und Grünburg allerehestens wieder hergestellt werden möge. Herr G.R. Johann Berger findet dieses Ansuchen für vollkommen gerechtfertigt, indem die Auflassung der zweiten Post zwischen Steyr und Grünburg die Geschäftsleute in den Gemeinden Steyr, Sierning, Steinbach und Grünburg empfindlich schädigt und stellt den Antrag im Verein mit diesen Gemeinden bei der k.k. Post Direction um ehemöglichste Herstellung der bisher bestandenen Postverbindung anzusuchen. Dieser Antrag wird vom Herrn G.R. Franz Tomitz und vom Herrn Vicebürgermeister Leopold Putz wärmstens befürwortet, wird über Vorschlag des Herrn G.R. Jakob Kautsch, dahin stylisirt, daß die Stadtgemeinde Steyr ohne Verzug bei der k.k. Post Direction um ehemöglichste Herstellung

der bisher bestandenen Postverbindung einschreitet und gleichzeitig die besagten drei Gemeinden auffordert gleiche Ansuchen abgehen zu lassen. Hierauf Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z 6703 Schluss der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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