1. Jänner l.Js. 18 Baucommissionen abgehalten wurden, zu welchen insoferne überhaupt eine Intervention seitens der Bausection nothwendig war Herr G.R. Leopold Anzengruber geladen war, derselbe jedoch diesen Einladungen in einzelnen Fällen nicht Folge leistete. In letzterer Zeit wär er in zwei Fällen nicht eingeladen worden, doch hätte gewiß eine einfache Anfrage schon genügt um ein solches Versehen fernerhin zu vermeiden, ein hinreichender Grund zur Mandatszurücklegung sei aber dieserwegen sicherlich nicht vorhanden. Herr G.R. Adolf Seyschab ist auch dieser Anschauung und stellt sonach im Sinne des §. 39 des G.St. den Antrag, es möge Herr G.R. Leopold Anzengruber eingeladen werden seinen Funktionen weiters nachzukommen. Herr G.R. Jakob Kautsch hält dafür, daß besagtes Motiv nur ein Vorwand und Herr G.R. Leopold Anzengruber überhaupt gesonnen sein dürfte
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