Ratsprotokoll vom 13. Mai 1887

Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr, sowie der hiesigen Versorgungs-Anstalten, sind nach §. 50 des Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und sind laut Amtsbericht keinerlei Einwendungen vorgebracht worden. Die Section stellt daher den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle die beiden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen, die übliche Verlautbarung derselben durch Drucklegung in 300 Exemplaren verordnen und dem Städtischen Cassier Herrn Joh. Paarfusser das Absolutorium ertheilen. Herr G.R. Jakob Kautsch ersucht der Herrn Bürgermeister die Rechnungsabschlüsse wieder in der früher üblichen Form verfassen zu lassen damit man ein ganzes Bild über die Gebahrung des städt Haushaltes vor sich habe. In den letzteren Jahren werden die Rechnungsabschlüsse vielfach

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