Raths-Protokoll. aufgenommen am 13. Mai 1887 über die diesjährige VIIte ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtige: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe: Berger Johann Mayr Anton Perz Mathias Brandl Friedrich Redl Johann Haller Losef Holub Karl Schrader August Seyschab Adolf Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Tomitz Franz Landsiedl Anton Turek Josef Schriftführer Stadt-Secretär Fritz Hähnel.
Tagesordnung Mittheilung I. Section. 1. (in vertraulicher Sitzung) PersonalAngelegenheiten. II. Section. 2. Amtsbericht über den RechnungsAbschluss pro 1886 3. Amtsbericht über den Stadtcassa Journals Abschluß pro April 1887 4. Beschlussfassung hinsichtlich der Abschreibung eines uneinbringlichen Miethzinsrückstandes. III. Section. 5. Amtsbericht in Betreff mehrerer Kanalisirungen. 6. Amtsbericht betreffend Renovirung des Bruderhauses. IV. Section. 7. Stiftungs Angelegenheiten. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags
Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verifikatoren des heutigen SitzungsProtokolles die Herren G.R. Josef Haller und Karl Holub und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Ich sehe mich veranlasst in der Angelegenheit des Kasernbau-Projectes einige Mittheilungen zu machen. Wie bekannt sind über die getroffene Ausschreibung 4 Offerte zur eventuellen Bauausführung eingelangt, worüber das Kasernbau-Comité demnächst Bericht erstatten wird. Fer ners haben am 6. l.Mts. die Besitzer des Schlüsselhofes eine schriftliche Erklärung überreicht, wonach sie sich erbieten den zum Kasernbau nothwendigen Theil des Schlüsselhofes circa 32 Joch der Gemeindeum den Preis von 25000 fl zu verkaufen und den übrigen Grund zu behalten; schließlich ist gestern
eine den projektirten Kasernbau betreffende Eingabe unterfertigt von 20 Herrn eingelangt. Alle diese Schriftstücke habe ich dem Kasernbau Comité zur eingehenden Würdigung und Berichterstattung zugewiesen. Sobald vom hohen Landes-Ausschuß die Zusicherung des Landesbeitrages in der Höhe von 2000 fl jährlich herablangt, wird das Kasernbau-Comité über den zu stellenden Antrag in dieser Angelegenheit, schlüssig werden. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 62 Praes und Z. 5996 Vom Herrn G.R. Leopold Anzengruber ist ein Schreiben eingelangt worin er erklärt sein Mandat als Gemeinderath niederzulegen, weil er obwohl der Bausection zugetheilt zu mehreren in letzterer Zeit abgehaltenen Baucommissionen nicht eingeladen worden sei und er sich hiedurch für ganz ignorirt erachte. Der Herr Vorsitzende erklärt, daß seit
1. Jänner l.Js. 18 Baucommissionen abgehalten wurden, zu welchen insoferne überhaupt eine Intervention seitens der Bausection nothwendig war Herr G.R. Leopold Anzengruber geladen war, derselbe jedoch diesen Einladungen in einzelnen Fällen nicht Folge leistete. In letzterer Zeit wär er in zwei Fällen nicht eingeladen worden, doch hätte gewiß eine einfache Anfrage schon genügt um ein solches Versehen fernerhin zu vermeiden, ein hinreichender Grund zur Mandatszurücklegung sei aber dieserwegen sicherlich nicht vorhanden. Herr G.R. Adolf Seyschab ist auch dieser Anschauung und stellt sonach im Sinne des §. 39 des G.St. den Antrag, es möge Herr G.R. Leopold Anzengruber eingeladen werden seinen Funktionen weiters nachzukommen. Herr G.R. Jakob Kautsch hält dafür, daß besagtes Motiv nur ein Vorwand und Herr G.R. Leopold Anzengruber überhaupt gesonnen sein dürfte
sein Gemeinderaths Mandat zurückzu legen. Er stelle daher den Antrag die Zurücklegung des Mandates seitens des Herrn G.R. Leopold Anzengruber ebenso wie es vor einiger Zeit bei Herrn Ludwig Werndl der Fall war, unter Anerkennung seiner bisherigen Mühewaltung zur Kenntniß zu nehmen. Herr G.R. Johann Berger ist nicht dieser Anschauung und macht darauf aufmerksam, daß Herr Ludwig Wernd sein Mandat kurz vor Ablauf desselben zurückgelegt hat, wohingegen Herr G.R. Leopold Anzengruber erst vor einigen Wochen auf 3 Jahre neu gewählt worden und diese seine Wiederwahl angenommen habe, er unterstütze daher den Antrag des Herrn G.R. Adolf Seyschab. Die Herren G.R. Mathias Perz und Josef Turek unterstützen ebenfalls diesen Antrag.
Herr G.R. Karl Holub ist eben falls für diesen Antrag und möge Herr G.R. Leopold Anzengruber von den Gemeinderathsbeschluß in der entsprechenden Form verständigt werden. Hierauf wird der in Rede stehende Antrag des Herrn G.R. Adolf Seyschab mit allen gegen eine Stimme zum Beschlusse erhoben. - Z. 59 Praes. c. Am 10. l.Mts. fand die Baucommission bezüglich der von der Stadtgemeinde Steyr auf dem Seidlfelde in Ausführung befindlichen Bau zweier Wohnhäuser statt, wobei auch die Fragen bezüglich der Anlage des Heuptkanales der Verlegung der Wasserleitung zum Anwesen der Eheleute Dr. Demel und der Grundtausch mit Herrn Hermann Mauß verhandelt werden. Herr Dr. Demel erklärte in seinem und im Namen seiner Frau sich mit der durch die Verbauung des Seidlfeldes wünschenswerthen entsprechenden theilweisen Verle-
gung besagter Wasserzuleitung einverstanden insoferne damit die Ausübung der Wasserzuleitung-Servitut in keiner Weise erschwert wird, beziehungsweise die Kosten für die künftige Erhaltung derselben dadurch nicht erhöht und die Kosten der besagten Verlegung seitens der Gemeinde bestritten werden. Herr Hermann Mauß erklärte sich zum angebotenen Grundtausch bereit und wurde ihm für seinen bisherigen Grund am Seidlfelde im Ausmasse von 85 Quadratklafter ein Grund im Ausmasse von 101 Quadratklafter in der Weise zugemessen, daß dieser Grund in der Front der Färbergasse von der Dr. Demelschen Gartenmauer ab gemessen 15.5 m lang, sodann längs der besagten Gartenmauer 31 m tief und dortselbst 8 m breit ist und somit einen Flächeninhalt von 364 Quadratmeter erhält. Die mit diesem Tausche verbunde
nen Kosten werden von der Gemeinde und vom Herrn Hermann Mauß zu gleichen Theilen getragen. Werden beide Angelegenheiten einstimmig nach vorstehender Vereinbarung genehmigt. - Z. 6338/1887. d. Josef Handl aus Salzburg hat um Bewilligung zur Aufstellung einer elektrischen Personenwaage und um Zuweisung eines passenden Platzes gegen entsprechende Vergütung angesucht. Wird der Herr Bürgermeister ermächtigt dieses Ansuchen zu erledigen. Z. 6210 I. Section. Referent: Sections Obmann- Stellvertreter Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau. 1. (In vertraulicher Berathung) a. dem Anfuchen des prov. Amtsdieners Josef Bauer um Ernennung zum definitiven Amtsdiener mit 360 fl Gehalt und 60 fl Aktivi-
tätszulage und Anrechnung der Dienstzeit vom 1. August 1877, wird über Antrag der Section einstimmig Folge gegeben. - Z. 61 Praes. Dem Ansuchen des seit Juni 1884 mit der Vornahme der Exekutionen betrauten definitiven Sicherheitswachmannes Josef Kutschera um Ernennung zum definitiven Amtsdiener mit einen Gehalt von 400 fl einer Aktivitätszulage von 60 fl unter Anrechnung der Dienstzeit ab 26. Juni 1884 und unter Gewährung der Amtskleidung letztere jedoch nur mit Rücksicht darauf, daß er mit der Vornahme der Exekutionen betraut ist, wird über Antrag der Section einstimmig Folge gegeben. - Z. 53 Praes II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Mathias Perz. 2. Die für das Solarjahr 1886 vorgelegten und von der Finanz-Section geprüften Rechnungen über die-
Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr, sowie der hiesigen Versorgungs-Anstalten, sind nach §. 50 des Gemeinde Statutes durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und sind laut Amtsbericht keinerlei Einwendungen vorgebracht worden. Die Section stellt daher den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle die beiden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen, die übliche Verlautbarung derselben durch Drucklegung in 300 Exemplaren verordnen und dem Städtischen Cassier Herrn Joh. Paarfusser das Absolutorium ertheilen. Herr G.R. Jakob Kautsch ersucht der Herrn Bürgermeister die Rechnungsabschlüsse wieder in der früher üblichen Form verfassen zu lassen damit man ein ganzes Bild über die Gebahrung des städt Haushaltes vor sich habe. In den letzteren Jahren werden die Rechnungsabschlüsse vielfach
vereinfacht, wodurch die Uibersicht über die gesammte Gebahrung beeinträchtigt worden ist. Der Herr Bürgermeister (Vorsitzende) erwiedert, daß seines Wissens nur durchlaufende Kosten wie z.B. die Zinsungen für die städt. Schulgebäude ausgelassen wurden, er werde übrigens die Rechnungsabschlüsse aus früheren Jahren mit den jetzigen vengleichen und dafür sorgen, daß alles Wünschenswerthe in den Ausweisen aufgenommen werde, mit welcher Erklärung Herr G.R. Kautsch zufrieden ist. Hierauf wird der Antrag der Section einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 6096 3. Resultat über die Gebahrung
bei der Stadtcassa in Steyr im Monate April 1887 Barschaft fl xr Einnahmen im Monate April 1887 6897 28 1/2 Casserest vom Vormonat 5950 43 Gesammt-Einnahmen im April 1887 12.827 71 1/2 Ausgaben im Monate April 1887 11.183 17 Casserest für den Monat Mai 1887 1.644 54 1/2 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive April 1887 die gesammten Einnahmen 47.261 88 1/2 die Ausgaben 45.617 34 Städt. Casseamt Steyr, am 30. April 1887. Paarfusser, Cassier. Jandaurek, Rechnungsführer. Das Cassa Journal wurde durch die Herren G.R. Franz Breselmayr und Josef Turek geprüft und richtig befunden daher die Section beantragt vorstehenden Cassagebahrungs-Ausweis zur Kenntniß zu nehmen. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 5763 4. Das Städtische Cassaamt berichtet über
einen gänzlich uneinbringlichen Zinsrückstand pr 86 fl 25 xr. Wird über Antrag der Section die Abschreibung bewilligt. - Z 3582 II. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 5. Antrag. - Laut Protokoll vom 17. Februar d.Js. haben zur angesuchten Canalisirung der Bindergasse die Hausbesitzer Frau Josefine Hähnel 100 fl und Frau Metta Moritsch 50 fl als Beitragsleistung zugesichert und wurde in der Sitzung am 18. Februar 1887 von Seite des löblichen Gemeinderathes der Mehrbetrag zu dieser Canalisirung bewilliget. Nach vorliegenden Kostenvoranschlage sind die Auslagen für den Hauptcanal mit 501 fl 98 xr angegeben, daher für die Stadtgemeinde nach Abzug obiger 150 fl der Mehrbetrag von 351 fl 98 xr entfällt welchen der löbl. Gemeinderath bewilligen wolle. Die Durchführung wäre in eigener
Regie vorzunehmen. Die Kosten für die Zuleitungscanäle sind von den betreffenden Hausbesitzern zu bestreiten. Uiber den Kostenvoranschlag für die Kanalisirung der Redtenbachergasse vom Hause der Frau Maria Kammerhofer bis zur Einmündung in den Hauptcanal am Bürgerschulhaus-Platze in einer länge von 120 Meter mit Cementröhren von 480/320 m im Lichten im Betrage von 840 fl stellt die Section den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle diese Canalisirung im Principe genehmigen und die Einstellung der obigen Kostensumme in das Praeliminare pro 1888 beschliessen. Letzter Absatz Zusatzantrag des Herrn G.R. Jakob Kautsch. Wird mit Stimmenmehrheit der vorstehende Antrag zum Beschlusse erhoben. ad Z. 1157 6. Bei Vornahme der Renovirungsar
beiten im Bruderhause welche Arbeiten vom städtischen Bauamte irrthümlicher Weise mit erst nachträglich eingeholter Genehmigung seitens der Bausection dem Maurermeister Michael Moslehner übertragen worden sind, zeigte es sich, daß auch der Bruderhausthurm dringend der Renovirung des Mauerwerkes bedürfe und beantragt die Section den vom genannten Maurermeister gestellten Pauschalpreis von 100 fl hiefür zu genehmigen, nachdem dieser Preis ein annehmbarer sei. Beschluss einstimmig nach Antrag. Z. 13132 IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Anton Mayr 7. a. Wie bekannt haben die Herren Johann Paarfusser senior und junior das auf ihrem Hause Consc. N°. 106 in der Stadt zu Gunsten der Franz und Katharina Amtmannschen
Dienstbothen Stiftung intabulirt gewesene Schuldkapital pr 3150 fl mit Eingabe vom 25. Jänner l.Js. der genannten Stiftung zurückgezahlt und wurden hiefür oesterr. Papierrenten gekauft und auf diese Stiftung vinkulirt. Das Amt hat nun den Entwurf des diesbetreffenden Stiftbriefnachtrages vorgelegt. Die Section beantragt diesen Entwurf gut zu heissen und ihm der hochlöbl. k.k. Statthalterei zur Genehmigung in Vorlage zu bringen. Beschluß einstimmig nach Antrag Z. 4957. b. Das Amt hat den Entwurf der beiden über die Leopold und Rosalia Landerlsche Stiftung verfassten Stiftbriefe vorgelegt. Die Section beantragt diese Stiftbriefe zu genehmigen und die Verwaltung des Vermögens dieser Stiftung (im Sinne des Statthalterei-Erlasses vom 17. Novb. 1886 Zahl 11559) dem Armenrath der Stadt Steyr zu übertragen.
Die Stiftbriefe sind der k.k. Statt halterei zur Genehmigung in Vorlage zu bringen. Herr Vicebürgermeister stellt den Antrag es möge bei dem Umstande als diese Stiftungen zu Gunsten des Armenfondes der Stadt Steyr gegründet wurden und der Verwalter des Armenfondes von jeher der Gemeinderath der Stadt Steyr ist, die Verwaltungs und Verleihungswahl dieser Stiftungen dem Gemeinderathe gewährt bleiben und der städt. Armenrath nur ermächtigt werden bei Verleihung dieser Stiftungen Vorschläge zu erstatten. Die in diesem Sinne abzuändernden Stiftbriefe sind der k.k. Statthalterei zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Antrag wird nach kurzer Besprechung mit allen gegen zwei Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z 1647 Hierauf Schluß der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
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