ad 2 legirten Renten gegen Erlag oder Sicherstellung der darauf ruhenden Gebühren pr ? der löblichen Gemeinde Steyr gegen Vinculirung der Stiftung werden erfolgt werden. Es wolle daher wegen Errichtung oder Stiftung das Geeignete veranlasst werden und mich hievon gefälligst verständigen Steyr am 2. April 1887. Der kk. Notar als Gerichtscommissär Alois Furth. Der kk. Stadtschulrath hat in seiner Sitzung am 19. l.Mts. einstimmig beschlossen den löblichen Gemeinderath zu ersuchen nach Inslebentreten dieser edlen Stiftung die jeweiligen Interessen zur stiftbriefmässigen Verwendung dem kk. Stadtschulrath zu übermitteln, vorerst aber die fälligen Gebühren von den laufenden Zinsen zu bezahlen damit das Stiftungs Kapital intakt bleibe. Wird einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z. 131815hs
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