eines Theiles der Renten anbelange, so werde er bei dem Umstande als der größte Theil derselben vinculirt sei, besagten Antrag dem Finanz-Comité zur seinerzeitigen Berathung zuweisen. Sollte vorher Geld benöthiget werden, so könne man ja bis auf weiteres bei der hiesigen Sparcassa die betreffenden Summen entnehmen. Herr G.R. Dr. Hochhauser macht darauf aufmerksam, daß es sich heute lediglich darum handle wie die beiden in Rede stehenden Häuser gebaut werden sollen und erscheine es nothwendig bei der Sache zu bleiben, weil man sonst zu keinem Ende gelange. Er befürwortet den Sectionsantrag mit den Zusatzanträgen des Herrn G.R. Klein und möge die Bausection ermächtigt
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