Ratsprotokoll vom 1. April 1887

Bau-Bedingungen. Am unten getetzten Tage sind zwischen der Stadtgemeinde Steyr einerseits und dem Herrn Baumeiser Franz Arbeshuber anderseits, über die Erbauung von 2 Wohnhäusern am Seidlfelde in Steyr folgende Vertragspunkte bedungen und abgeschlossen worden. 1. Herr Baumeister Franz Arbeshuber übernimmt die gesammte Bauausführung von 2 neu zu errichtenden Zins- respective Wohnhäusern nach dem vom dem Gemeinderate genehmigten und von beiden Theilen unterfertigten Plänen und Kostenvoranschläge. Der Gemeinderath überträgt dem Herrn Baumeister Arbeshuber diese Bauausführung, überweist ihm die hiezu zu verwendende Bauarea und bestimmt die Baulinie hiefür. 2. Der Umfang dieser Bauführung erstreckt sich auf vorgenannte 2 Wohnhäuser nach Plan und Kostenvoranschlag wobei folgende Dimensionen festzuhalten sind: Ein Wohnhaus, äußere Länge über den Sockel gemessen 20.0 met. lang die Auserereite 130 m. Die einzelnen Rettokkoten haben tammt Platond Construction und zwar für den Keller- 30 Meter für das Karterve I. und II. Htockje 40 Meter hier den Dachboden 1/2 der Breite d. i. 43 meter in betragen. sie Simentionen der Lokalitäten sind den hanenzuentnehmen dagegen snnd die eizel¬ nen Banconstruktionstheilerhauf Phan und Kostenvoranthlag mtoherne diete aber daselbt nicht enthalten und dieselben nach den Porsitrit ten der Honordnung für Meur und nach vorferi¬ verbenetmigung des Armeinderates zhur Wei¬ werung oder Viderrede eräcitereizhalten. OHerr Baumeister Franz Arbeahaber über¬ nmt die Ausfütrung dieter genannten Bau¬ lichkeiten derartigitauttatendaß er für alle diefesebande alle Arbeiten Materialien und Lieferungenvollkändig auf teineRech¬ nung betorgt und durchlülkt und dieselben

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