Ratsprotokoll vom 1. April 1887

nach erfolgter Genehmigung des löblichen Gemeinderathes ihre volle Anwendung für beide Theile. Es wird nun beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle dem genannten Herrn Baumeister Franz Arbeshuber die Bauführung der beiden Wohnhäuser zu dem offerirten Betrage von 38.600 fl übertragen und mit der Herstellung der beiden Ziehbrunnen die genannten Offerenten betrauen und den Besitzern der Häuser auf der Bahnhofstrasse den angesprochenen Beitrag von 160 fl 56 xr zur Kanalisierung und Einzapfung in den Kanal auf der Bahnhofstrasse bewilligen. Die Baubedingungen lauten:

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