Ratsprotokoll vom 1. April 1887

dann wird im Sinne des Gesetzes die Last der Militärunterbringung gleichmäßig auf alle Steuercontribuenten des Landes vertheilt sein. Die Militär-Einquartierung in ausgedehnterem Maße, als dies bisher der Fall gewesen ist, hat Steyr gewiß auch in Zukunft nicht zu befürchten, denn zur Unterbringung der Truppen Friedensstände sind in Österreich ausreichend Kasernen vorhanden, so daß die Militärverwaltung schon aus disciplinären Rücksichten gewiß nie auf die Idee verfallen wird, zur Friedenszeit einen Truppenkörper von der Größe eines Jägerbataillons ständig in die Häuser der Stadt Steyr zu legen. Was nun das zweite Project. den Bau einer schmalspurigen, von Steyr über Oberletten nach Grünburg führenden Eisenbahn anbelangt, welche Strecke mit internen Mitteln d. h. vorwiegend auf Kosten der Stadtgemeinde Steyr ausgeführt werden soll, so haben wir es hiebei mit einem bloßen Bruchstücke der eigentlichen Steyrthalbahn zu thun, für welches der von der Stadt Steyr zu leistende Beitrag von 200.000 fl entschieden zu hoch gegriffen ist. Es ist richtig, daß wir wie schon oben bemerkt haben auch der Bau dieser Theilstrecke immerhin wünschenswerth erscheint, allein die hievon für die Stadt zu erwartenden Vortheile stehen außer allem Verhältnisse zum beantragten Kosterbeitrage von 200.000 fl wenn man berücksichtigt, daß es sich um eine der Stadt Steyr zunächst liegende relativ kurze Strecke handelt und die Bahn nur Schmalspurig angelegt werden soll. Ein so hoher Baukostenbeitrag der Stadt hätte dann einen praktischen Sinn, wenn hiemit die Steyrthalbahn in der ganzen Ausdehnung in der sie von der Stadt Steyr tracirt wurde, ermöglicht würde, aber die kurze Strecke von hier bis Grünburg

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