Ratsprotokoll vom 1. April 1887

daß, wie dies ja auch unsererseits nicht verkannt wird, das eine wie das andere wünschenswerth erscheine. Die Bahn von hier nach Grünburg als Erleichterungsmittel des Verkehrs dieser Strecke und die Kaserne resp. die Unterbringung von einigen hundert Mann Militär als Mittel die Sicherheit der Stadt zu erhöhen und ihr, oder vielmehr einigen wenigen Geschäftszweigen einen allerdings unbedeutend größeren Absatz zu ermöglichen. Allein diese Vortheile können unmöglich so hoch veranschlagt werden, daß die Auslage einer halben Million Gulden hiefür gerechtfertigt wäre. Was speziell die Kaserne anbelangt, so ist zu berücksichtigen, daß dieselbe für ein Jäger Bataillon mit dem Friedensstande von nur 380 Mann als ständige Garnison der Stadt in Betracht gezogen werden kann. bestimmt ist, wovon etwa der vierte Theil ständig zur Bewachung der Strafanstalt Garsten dort stationirt sein wird, während nur der Rest von ca 300 Mann als ständige Garnison der Stadt in Betracht gezogen werden kann. Was für geschäftliche Vortheile soll diese geringe Anzahl, die zudem Kleidung, Beschuhung und Ausrüstung aus den ärarischen Bezugsorten er- hält, eine eigene Kantine in der Kaserne haben wird und wovon ein Großtheil auf die bekanntlich magere Mannschaftslöhnung angewiesen ist, der Stadt bieten? - Gewiß keine solchen, daß die Stadt ihretwegen mit Hintansitzung dringenderer Bedürfnisse eine bedeutende Schuldsumme sich aufzulasten veranlaßt wäre. Wenn die Militärverwaltung in der Stadt Steyr ein Jägerbataillon dislocirt haben will und die Vorsorge hiefür nach dem Einquartierungsgesetze dem Lande obliegt so möge Ersteres in Steyr eine Kaserne bauen, oder doch der Stadt die Bauauslagen verzinsen und amortisiren, die diesfälligen Kosten aber auf die Landesumlage übernehmen

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