Ratsprotokoll vom 4. März 1887

wäre die Unterbringung derselben in seinem Hause zu gestatten. Herr G. R. Anton Mayr, erklärt sich vorläufig mit diesen Antrag einverstanden und werde er bezüglich der Unterbringung der TelephonStation mit den Petenten sich ins Einvernehmen setzen. Wird zustimmend zur Kenntniß genommen. - Z 2705 4. a. Laut Amtsbericht sind gegen die aufgelegten Wählerlisten pro 1887 Reclamationen nicht vorgekommen. Zur Kenntniß - Z. 2953 b. Nach §. 40 Gemeinde Statuts hat jährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden und ist durch Neugewählte zu ersetzen resp. zu ergänzen. Diese Ausscheidung hat somit für nachstehende Herren Geltung und zwar:

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