Ratsprotokoll vom 4. März 1887

Protocoll aufgenommen am 28. März 1887 im Amtszimmer des Bürgermeisters von Steyr. Gegenstand ist die weitere Berathung der Casernbau¬ Angelegenheit. Gegenwärtige: Der Vorsitzende: Bürgermeister kais. Rath Georg Pointuer: der Schriftführer: Stadt=Secretär Fritz Hähnel; die Comité=Mit¬ glieder: Johann Berger, Johann Redl, Leopold Putz, Beginn der Sitzung 10 Uhr Vormittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und referirt über den Verlauf der in der Casernbau=Angelegenheit bisher stattgehabten Verhandlungen 2c. wie folgt: Wie bekannt, hat das Casernbau=Comité in seiner Sitzung am 16, November 1886 einstimmig beschlossen, der löbliche Gemeinde¬ rath- möge zunächst beim hohen Landtag dahm petitioniren, daß der Städtgemeinde Steyr zu dem in Aussicht genommenen Baue einer Normalcaserne behufs bleibender Einquartierung eines Jäger¬ Bataillons für die Dauer der nächsten 25 Jahre, vom Tage der Uebergabe der Caserne an die Militärverwaltung ab gerechnet, auf die von dieser Verwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmitteln im Betrage von 2 kr. per Mann oder Pferd und Tag gewährt werden möge und zwar, nachdem es sich um die Bei¬ stellung einer Normalcaserne haudelt, ohne Rücksicht darauf, ob der Beleg stattfindet oder nicht. — Dieser Antrag wurde in der Ge¬ meinderaths =Sitzung am 19. November 1886 mit allen gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben. Dank den außerordentlichen Bemühungen des Herrn Abge¬ ordneten Dr. Johann Hochhauser war der hochlöbliche Landes¬ ausschuß in der Lage, unterm 17. Februar Folgendes auher zu eröffnen: „Der hohe Landtag hat zufolge Beschlusses vom 21. Jänner entrichten haben wird, richtig sei oder nicht. Die Antwort der k. k. Finanz=Direction lautet im Wesentlichen dahin, daß nach der Bestimmung des § 18 des Einquartierungs=Gesetzes vom 11. Juni 1879, Nr. 93, die Gebäude, welche von einer Gemeinde, einem Bezirke, Lande oder Privaten gegen Bezug der im Sinne dieses Gesetzes entfallenden Vergütung für Militär=Bequar¬ tierungs=Zwecke bleibend gewidmet werden, für die Dauer dieser Widmung von der Gebäudesteuer befreit sind. — In¬ wieferne diese Bedingung für die von der Stadtgemeinde Steyr projectirte Normalcaserne für ein Jägerbataillon zutreffend sind und do sonach der Anspruch auf die Befreiung von der Gebäudesteuer und mit welchem Betrage für die fragliche Caserne einzutreten hat, tann erst nach Herstellung dieses Gebäudes der entsprechenden Beur¬ l. J. die Petition der Stadtgemeinde Steyr um Bewilligung einer Aufzahlung von 2 kr. per Mann oder Pferd und Tag zu dem in Aussicht genommenen Baue einer Jäger=Caserne in Steyr aus Landesmitteln dem Landesausschusse übermittelt, um sofort mit der Stadtgemeinde Steyr in's Einvernehmen zu treten über die Ziffer der ihr durch den Bau einer Jäger=Caserne in Steyr erwachsenden Mehrbeqnartierungs=Anslagen und unt ebentiel für den Bau einer Jäger=Caserne in Steyr einen jährlichen Beitrag bis zum Höchst¬ betrage von 2000 fl. durch 25 Jahre zu bewilligen. — Hievon wird die Stadtgemeinde=Vortehung unter Mückschluß der Beilagenr der Eingangs bezeichneten Petition und unter Auschluß je eines Exem¬ plares des stenographischen Protocolles über die Landtags=Sitzungen vom 19. und 2u. Jänner 1. J., iu welchen üiber die fragliche Petion verhandelt wurde, mit der Aufordering in Kenntuiß geseßt, sich über die von mehreren Seiten gegen die von der Stadtgeneinde Stehr in deren Petition aufgestellte Berchnung vorgebrachten Bedenten, sopie über die von mehreren Herreit Abgeordueten auf¬ gestelten Verechnungen eingehend zu äußerni und sohin nenerlich eine detaillirte Auftelung über die der Stadt Steyr durch den prosetirten Casernbau erwachsenden Mehrbequartierungs=Auslagen vorzulegen und hiedurch den Landesausschuß in die Lage zu versetzen, dem ihm vom hohen Landtage ertheilten Auftrage entsprechen zu können.“ Nachdem dieser verlangten Berechung doch nur die end¬ giltigen Ziffern zu Grunde zu legen sein werden und diese erst zu erheben und, so wurde dem hochlöblichen Landesausschusse berichtet, daß erst nach Erhebung der endgiltigen Ziffern eogen hohem Auftrag entsprochen werden könne. Mitterweile wurde bei der Stadtgemeinde Kornenburg angefragt, ob und welche öffentliche Abgaben (Steuern, Um¬ lagen) eine löbliche Gemeinde als Eigenthümerin der dortigen neu¬ erbauten Normaleaserne zu tragen hat, worauf die Antwort einlief, daß für die der Stadtgemeinde Korneuburg eigenthümliche Caserne irgend eine Steuer nicht entrichtet wird. Ferner wurde bei der k. k. Finanz=Direction angefragt, ob die seinerzeitige Behaup¬ tung des Finanzausschusses des hohen Landtages, daß die Stadt Steyr für den beabsichtigten Casernbau eine Gebäudesteuer nicht zu theilung unterzogen werden. Hinsichtlich der Grundsteuer von den zu militärischen tebungsplätzen projectirten Grundflächen erscheint eine Steuer¬ #eideit nach § 16 des Gebäudesteuer=Regulirungs=Gesetzes vom 24. Mai 1869, Nr. 88, nicht zulässig. on der Comité=Sitzung am 28. Februar l. J. wurde, Wir betannt, die vom Amte aufgestellte approximative Berechnung et Casernbau=Kosten zur Kenntniß genommen und über Antrag des detin Johann Berger einstimmig beschlossen, dem löbl. Gemeinde¬ wwhe zu beantragen, derselbe möge, um in der Casernbau=Frage mit ###ittiven Ziffern rechnen und endlich in dieser Frage entscheiden e“ konnen, durch eine Offert=Ausschreibung die thatsäch¬ ihen Baukosten erheben, und seien die Bräuer zu verständigen, vuß der Beginn des Baues im Herbste d. J. in Aussicht stehe, bis wooin sie mit ihrem Verkaufsanbot im Worte bleiben mögen. Dieser Antrag wurde in der Gemeinderaths=Sitzung am 4. l. M. dit Renntniß genommen. — Mittlerweile wurden die Besitzer des Sctunselhofes vom Obigen verständigt und erschien in Folge dessen 14. I. M. Herr Anton Jäger v. Waldau, welcher hieramts mens der übrigen Mitbesitzer erklärte, daß dieselben mit ihrem Prrtaufsaubot vom 30. September v. J. bis Herbst l. J. im Worte bleiben. Ferner wurde die Stadtgemeinde Korneuburg ersucht, die dlert=Ausschreibung und die Baubedingnisse, wie solche dem dortigen eiternbau im Jahre 1881 zu Grunde gelegen waren, zur Einsicht wwder gelangen zu lassen. An der Hand dieser Behelfe wurde die esert=Ausschreibung für den Casernbau in Steyr entworfen und liegt dieselbe nun zur Genehmigung oot¬ nuch eingehender Besprechung wird einstimmig beschlossen, dem löblichen Gemeinderathe zu beantragen: t: Beiliegende Offert=Kundmachung möge genehmigt und veröffentlicht werden. * Die vorliegenden vom Comits nach dem Muster von vernenburg ausgearbeiteten Bedingnisse seien der Offert=Aus¬ elbung und der eventuellen Vergebung des Baues als allgemeine Baubedingnisse zu Grunde zu legen. 9 Die von Völkner & Gruber ausgearbeitete und nun vor¬ uegende Instruction für den Casernbau sei der Offert=Ausschreibung mir der ebentuellen Vergebung des Baues als die besonderen Bau¬ bedingnisse zu Grunde zu legen. Der löbliche Gemeinderath möge diese Anträge genehmigen, #amit das Comité endlich in die Lage komme, mit definitiven Ziffern Schnen und die bestimmte Erklärung des hochlöbl. Landesausschusses Pölglich der Höhe des Landesbeitrages erwirken zu können, worauf¬ zi erst das Comité nach eingehendster Berathung entscheiden wird, do es dem löblichen Gemeinderathe den Casernbau zur Ausführung empfiehlt oder nicht. Schluß der Sitzung 12 Uhr Mittags. Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Fritz Hähnel. Georg Pointner. Haar'sche Buchdruckereit in Stevr.

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