obigen Cassagebahrungs Ausweises. Beschluss einstimmig nach Antrag - Z.14093 3. die städtische Kanzlistens Witwe Therese Michl, welche bisher eine monatliche Gnadengabe von 7 fl und für ihre 3 Kinder einen Erziehungsbeitrag von monatlich 5 fl bezogen, ist bei dem Umstande als ihre 3 Kinder das normalmässige Alter bereits überschritten und sonach deren Erziehungsbeitrag einzustellen ist, um Erhöhung ihrer Gnadengabe eingeschritten. Die Section beantragt die Einstellung des Erziehungsbeitrages und die Erhöhung der monatlichen Gnadengabe von 7 auf 10 fl. Herr G. R. Josef Peyrl befürwortet den Sectionsantrag, welcher hierauf einstimmig zum Beschlusse erhoben wird. - Z. 161 Praes
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