Ratsprotokoll vom 19. November 1886

nur auf die vorübergehende sondern auch für die bleibende Einquartierung auf die von der Militärverwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmittel gewährt wird der Stadtgemeinde Steyr zu den in Aussicht genommenen Bau einer Normal Kaserne behufs bleiben der Einquartierung eines Jäger Bataillons für die Dauer der nächsten 25 Jahre vom Tage der Uibergabe der Kaserne an die Miltärverwaltung ab gerechnet, auf die von dieser Verwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmitteln im Betrage von 2 xr pr Mann oder Pferd und Tag gewährt und zwar weil es sich um die

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