Ratsprotokoll vom 19. November 1886

mit circa 9200 fl ab, so wären noch immer 9300 fl unbedekt. Eine solche Belastung kann aber der Stadt Steyr, welche ohnehin schon 430.000 fl Schulden und eine 40 % Umlage auf die direkten Steuern sammt Staatszuschlägen hat, nicht zugemuthet werden und erscheint es sonach gerechtfertigt, wenn man eine eventuelle Aufzahlung aus Landesmitteln ins Auge faßt. Für den Fall nun, als gemäß §. 23 des Einquartierungsgesetzes vom Jahre 1879 ein Landesbeitrag etwa ähnlich den in Niederoesterreich im Betrage von 2 xr pr Mann oder Pferd und Tag geleistet werde, welcher Landesbeitrag bei einen Beleg

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