Ort zu den schon früher in Aussicht genommen gewesenen Preis pr 50.000 fl der Stadtgemeinde Steyr käuflich zu überlassen. 2. Nach Angabe des städtischen Bauamtes haben sich die der seinerzeitigen Kostenberechnung zu Grunde liegenden Einheitspreise seither nur unwesentlich geändert, so daß nach wie vor die Baukosten mit mindestens 200.000 fl an genommen werden müssen. 3. Für die Gebäude Erhaltung und für die AssekurranzGebühren ist eine jährliche Ausgaben Summe von mindestens 1500 fl anzunehmen. 4. Die seinerzeit in Rechnung gestellten Steuern und Umlagen entfal-
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