Das Comité beantragt daher einem löblichen Gemeinderath zunächst beim hohen Landtag dahin zu petietioniren, daß der Stadtgemeinde Steyr zu den in Aussicht genommenen Baue einer Normal-Kaserne behufs bleibender Einquartierung eines Jäger Bataillons, für die Dauer der nächsten 25 Jahre vom Tage der Uibergabe der Kaserne an die Militär Verwaltung ab gerechnet auf die von dieser Verwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmitteln im Betrage von 2 xr pr Mann oder Pferd und Tag gewährt werden möge und zwar nachdem es sich um die Beistellung einer Normal-Kaserne handelt ohne Rücksicht darauf ob der Betrag stattfindet oder nicht. Die diesbezüglich von Amte ausgearbeitete Petition lautet: Hoher Landtag! Bereits im Jahre 1880 wurde
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