Raths-Protokoll. aufgenommen am 19. November 1886 über die diesjährige IV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. landesfürstlichen Stadt Steyr Gegenwärtige: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe Olbrich Hugo Berger Johann Perz Mathias Brandl Friedrich Peyrl Josef Breselmayr Franz Redl Johann Göppl. Emil Haller Josef Schrader August Huber Leopold Seyschab Adolf Jäger Anton v. Waldau Tomitz Franz Kautsch Jakob Turek Josef Klein Wilhelm Landsiedl Anton Werndl Ludwig Schriftführer Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser ist verreist.
Tagesordnung Mittheitung über die Auflage der Präliminarien pro 1887 pcto. Wahl eines Prüfungs-Comites. I. Section. 1. u. 2. (in vertraulicher Sitzung) Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Ersuchschreiben des Schulausschusses für die gewerbliche Fortbildungs Schule in Steyr um Fortgewährung der bisherigen Subventionen und um Delegirung zweier Vertreter in den Schulausschuß. II. Section. 4. Amtsbericht über den Stadtcasse-Journals Abschluß pro Oktober 1886 5. Protokollaransuchen um pachtweise Wiederüberlassung des Bruderhausgartens. 6. Amtsbericht pcto Wiederbestimmung der Verbrauchs Umlage auf gebrannte
geistige Flüssigkeiten pro 1887 III. Section 7. Besuch- um Uiberlassung von Nutzwasser aus der städt. Wafferleitung. 8. Amtsbericht über den Material-Bedarf pro 1887. 9. Bericht und Antragstellung in Betreff der projectirten Strassenverbreiterung in der Fabriksstrasse. IV. Section. 10. Eingaben des Lehrpersonales der hierstädt. Volks und Bürgerschulen betreffs Bestimmung des QuartiergeldperzentAusmasses pro 1887. 11. Zuschrift des Armenrathes Steyr pcto Verleihung der Zachhuberschen Strumpfwirker Pfründe pr monatlich 10 fl 15 xr Nach Schluss der Tagesordnung Comitébericht in Kasernbau-Angelegenheit. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende constatirt die Beschluss-
fähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs Protokolles die Herren G.R. Berger Johann und Haller Josef und verliest sodann folgenden Amtsbericht: Die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Stadtcasse sowie sämmtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1887 liegen bereits auf und wird die diesbetreffende Kundmachung unter Einem hinausgegeben. Es wäre nunmehr Seitens des löblichen Gemeinderathes das dies betreffende UiberprüfungsComité zu wählen. Im Vorjahre bestand dasselbe aus den Herren Gemeinderäthen: Dr. Johann Hochhauser Josef Haller Josef Peyrl und Mathias Perz unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters. Steyr, am 13. Novemb 1886. Der Stadt-Secretär Hähnel.
Werden über Antrag des Herrn G.R. Jakob Kautsch einstimmig die Herren G.R. Josef Haller Dr. Johann Hochhauser Mathias Perz und Josef Peyrl in das UiberprüfungsComité wieder gewählt. - Z. 13139 I. Section. Referent, Sections Obmann Herr G.R. Wilhelm Klein. 1. u. 2. Werden in vertranlicher Berathung zwei Ansuchen um Aufnahme in den Gemeinde-Verband und Verleihung des Bürgerrechtes beziehungsweise um Zusicherung der bedingten Aufnahme in den Gemeindeverband über Antrag der Section mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Z. 12770 und 12396 3. An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr. Die Funktions Periode des Schulausschusses für die gewerbliche Fortbil-
dungsschule in Steyr, welcher sich im Sinne der Verordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 24. Februar 1883 Z. 3674 und der DurchführungsVorschrift vom 3. April 1885 Z. 6495 am 18. Dezember 1883 constituirte endet mit diesem Tage des laufenden Jahres. Mit Beziehung hierauf hat nun der Schulausschuß in seiner Sitzung vom 4. l. Mts. einstimmig beschlossen an einen löblichen bemeinderath der Stadt Steyr, bei dem Umstande als wohlderselbe diese Schule bisher sowohl durch unentgeldliche Beistellung der Localitäten sowie durch deren Beseitzung und Beleuchtung und durch freie Benützung der Lehrmitteln der Bürgerschule als auch überdieß durch eine alljährliche Bar-Subvention
von 100 fl aus den Zinsen des Sparcasse-Reservefondes wohlwollend unterstützte, um deren gütige Fortgewährung bei diesem Anlasse gleichzeitig die dringende Bitte gestellt wird, das Ersuchen um Delegirung zweier Vertreter in diesen Schulausschuß für die nächste dreijährige Funktionsperiode und zwar entweder aus seiner Mitte oder aus dem Kreise der Gewerbetreibenden überhaupt zu stellen und wolle das Resultat der Wahl gefälligst anher mitgetheilt werden. Für den SchulAusschuß für die gewerbliche Fortbildungsschule in Steyr am 6. Novb. 1886 Der Vorsitzende G. Pointner. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen: Die gewerbliche Fortbildungsschule auch ferner durch die unentgeldliche
Beistellung, der Localitäten, sammt Beleuchtung und Beheitzung, sowie durch Zuwending einer Dotation aus den Zinsen des Sparrasse Reservefondes zu unterstützen und die Herren August Schrader und Wilhelm Klein in den Schulausschuß zu delegiren. Beschluss einstimmig nach Antrag: Z. 11594 II. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Mathias Perz. 4. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Oktob. 1886 Barschaft fl xr Einnahmen im Monate Oktober 1886 10.630 77 lasserest vom Vormonat 2.494 50 besammt Eimahmen im Oktob 1886 13.125 27 Ausgaben im Monate Oktob 1886 11.484 89 1/2 Kasserest für den Monat Woxb. 1886 1.640 37 1/2 und betragen vom Jahresbeginne bis incl. Oktober 1886 Die gesammten Einnahmen 134.870 24 1/2 die gesammten Ausgaben 133.229 87 1/2 Städtisches Casseamt Steyr, am 31. Oktober 1886 Paarfusser Cassier. Jandaurek, Rechnungsführer.
Nachdem das Kassajournal durch die Herren G.R. Leopold Huber und Ludwig Wandl geprüft und richtig befunden worden beantragt die Section die Kenntnisnahme obigen KassagebahrungsAusweises. Beschluß einstimmig nach Antrag - Z. 12664 5. Beantragt die Section dem Ansuchen des Hausbesitzers Georg Kern den Bruderhausgarten unter den bisherigen Bedingungen wieder zu verpachten und ihm zu gestatten einen alten Baum dortselbst auszuhauen, und durch einen jungen Baum gleicher Gattung zu ersetzen. Beschluss einstimmig nach Antrag Z 12769 6. Amtsbericht. - Im Verwaltungs-Jahr 1886 wurde gemäß des GemeinderathsBeschlusses vom 13. November 1885 für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten eine Verbrauchsumlage von 2 xr pr Liter eingehoben.
Falls diese Umlage auch im Jahre 1887 eingehoben werden soll, wäre die angeschlossene Kundmachung zu erlassen und der Herr Bürgermeister mit dem Abschluß der AbfindungsVerträge zu betrauen. Abgefunden waren pro 1886 Herr Gottfried Reihs mit 120 fl Herr Gustav Gschaider mit 90 fl Herr J.M. Peteler mit 80 fl Frau Anna Scalla mit 50 fl Herr Josef Demelbauer mit 50 fl Herr Raimund Martin mit 40 fl Herr Josef Stalzer mit 12 fl Summa 442 fl Von 1. Jänner bis 1. November 1886 wurden von anderen Partheien eingeführt 168 Hl 27 Lt, wofür entrichtet wurden 336 fl 54 xr Zusammen 778 fl 54 xr das sind um 32 xr mehr als in der gleichen Periode des Jahres 1885. Steyr am 12. Novemben 1886 der Stadt Secretär Hähnel. Die Section beantragt es sei die in Rede stehende Umlage auch
im Jahre 1887 einzuheben und dies wie bisher kund zu machen. Mit den Abschluß der Abfindungsverträge wird der Herr Bürgermeister ermächtigt. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 13104 III. Section Referent Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. (Herr G.R. Wilhelm Klein verlässt den Saal) 7. Frau Alexandrine Klein, Besitzerin des Hauses Or. N°. 159 sucht gegen Bezahlung des üblichen Brunnengeldes um den Bezug von Wasser im Maximalquantum von 5 Hectoliter pr Tag aus der städt. Wasserleitung an. Nachdem das städt. Bauamt relationirt, daß dem Ansuchen unbeschadet des eigenen Bedarfes entsprochen werden kann, beantragt die Section besagten Ansuchen Folge zu geben. Beschluß einstimmig nach Antrag. Z. 12708 8. Bezüglich Beistellung des Materialbedarfes für das Jahr 1887 beantragt
die Section eine Offertausschreibung mit den Termin bis 30 November l.Js. zu veranlassen. Der Bedarf an Weißkalk, weichen Schnittmaterial und an kalten Nägel ist direkt zu bestellen. Beschluss einstimmig nach Antrag. Z. 13244 9. Auf Grund der neuerlich gepflogenen Erhebungen worach die Eheleute Josef und Magdalena Stiegler den Preis für die Grundablösung von 10 fl auf 5 fl pr □Klafter herabgesetzt und sich nun auch Herr Johann Wiener zur nöthigen Grundabtretung bereit erklärt hat, beantragt die Section die beabsichtigte theilweise Verbreiterung und Regulirung der Fabriksstrasse mit einen Kostenauf-
wand von 3 bis 400 fl vorzunehmen. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 13253 IV. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Anton Mayr 10. Uiber motivirte Eingabe des Lehrkörpers an den hiesigen Volksund Bürgerschulen um Belassung des Quartiergeldbeitrages für das Jahr 1887 in dem Percentaus masse wie im Vorjahre beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle dem Lehrpersonale eine Gleichstellung im Percent Ausmasse für den Quartierbeitrag vom Jahresgehalte mit 20 %, auf die Dauer von drei Jahren, den Gesuchstellern bewilligen mit Ausnahme der Unterlehrerin, welcher in der GemeinderathsSitzung vom 8.Oktober 1886 15 % einstimmig zuerkannt wurden.
und auch nicht in dem Gesuche unterfertigt ist. Es bleibt jedoch dem löblichen Gemeinderathe vorbehalten den Gesuchstellern eventuell Naturalwohnungen zuzuweisen. Auch wolle der löbliche Gemeinderath der Bittstellerin Anna Pichler, Arbeitslehrerin an der Mädchenschule zu Aichet über Ihr Ansuchen den Wohnungsbeitrag mit 20 fl bewilligen. Herr G.R. Hugo Olbrich befürwortet in längerer Rede die Gewährung des in Rede stehenden Ansuchens und stellt den Antrag den Lehrern 20 % und den Unterlehrern mit Ausnahme der im Sectionsantrag gedachten Unterlehrerin, 25 % Quartiergeld zu gewähren. Die Herren G.R. Jakob Kautsch
Wilhelm Klein und Franz Tomitz befürworten diesen Antrag. Die Herren G.R. Mathias Perz und Adolf Seyschab thun desgleichen nur wünschen sie, daß die im Antrag enthaltene Ausnahme wegbleibe. Nach einer diesbezüglichen Auskunft seitens des Antragstellers verzichten die Herren auf eine weitere Behandlung dieses Gegenstandes. Herr G.R. Friedrich Brandl stellt den Antrag das Quartiergeld der Arbeitslehrerin in Aichet in ähnlicher Weise aufzubessern, bleibt jedoch mit diesen Antrag in Minorität Nachdem noch die Herren G.R. Anton Mayr und Josef Peyrl erklären nach den heutigen Ausführungen des Herrn G.R. Hugo Olbrich sich dessen Antrag an schliessen zu wollen, wird besag-
ter Antrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. Der Herr Vorsitzende dankt den Gemeinderath für diese Beschlußfassung - Z. 13193 11. Wird eine erledigte Simon Zachhubersche Pfründen Stiftung mit monatlich 10 fl 25 xr über Antrag der Section gemäß Vorschlag des Armenrathes im Einvernehmen mit dem hochw. Stadtpfarr Amte einstimmig der Strumpfwirkers Witwe Katharina Schaitner verliehen. - Z. 12781 Das Comité welches mit der neuerlichen Berathung der KasernbauAngelegenheit betraut war erstattet seinen Bericht dahin, daß auch unter den dermaligen Verhältnissen ohne Beihilfe seitens des Landes der Bau einer normalmässigen Kaserne für ein JägerBataillon nicht in Aussicht genommen werden könne.
Das Comité beantragt daher einem löblichen Gemeinderath zunächst beim hohen Landtag dahin zu petietioniren, daß der Stadtgemeinde Steyr zu den in Aussicht genommenen Baue einer Normal-Kaserne behufs bleibender Einquartierung eines Jäger Bataillons, für die Dauer der nächsten 25 Jahre vom Tage der Uibergabe der Kaserne an die Militär Verwaltung ab gerechnet auf die von dieser Verwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmitteln im Betrage von 2 xr pr Mann oder Pferd und Tag gewährt werden möge und zwar nachdem es sich um die Beistellung einer Normal-Kaserne handelt ohne Rücksicht darauf ob der Betrag stattfindet oder nicht. Die diesbezüglich von Amte ausgearbeitete Petition lautet: Hoher Landtag! Bereits im Jahre 1880 wurde
der Stadt Steyr von hoher Stelle der Gedanke nahe gelegt eine Normal-Kaserne zur bleibenden Einquartierung eines Jäger-Bataillons zu erbauen. Im Jahre 1884 waren die Vorarbeiten soweit gediehen, daß man zur Berathung der Financirung schreiten konnte. Hiebei stellte es sich heraus, daß die Stadtgemeinde ohne Beihilfe des Landes besagten Kasernbau nicht ausführen könne. Die Stadt Steyr werde daher bei einem hohen Landtage bittlich zu den sich jährlich ergebenden Abgang vier Fünftheile aus Landesmitteln beizutragen. Diese Petition wurde vom hohen Landtag in
seiner Sitzung am 17. Oktober 1884 mit 28 gegen 18 Stimmen abgelehnt, wohl hauptsächlich deswegen, weil die verlangte Beitragsleistung nicht genügend präcisirt erschien. Hierauf legte die Stadtgemeinde Steyr das ganze Projekt ad acta. Mit hohen k.k. StatthaltereiErlass ddto. Linz den 6. Oktober l.Js. Z. 13104/IV wurde nun der Herr Bürgermeister von Steyr ersucht besagtes Bauprojekt neuerlich aufzunehmen. Die hierüber gepflogenen Berathungen haben ergeben: 1. Laut Protokollar-Erklärung des ausgewiesenen Bevollmächtigten der Brauer Communne in Steyr ist diese auch dermalen bereit ihren Besitz Schlüsselhof in der Vorstadt
Ort zu den schon früher in Aussicht genommen gewesenen Preis pr 50.000 fl der Stadtgemeinde Steyr käuflich zu überlassen. 2. Nach Angabe des städtischen Bauamtes haben sich die der seinerzeitigen Kostenberechnung zu Grunde liegenden Einheitspreise seither nur unwesentlich geändert, so daß nach wie vor die Baukosten mit mindestens 200.000 fl an genommen werden müssen. 3. Für die Gebäude Erhaltung und für die AssekurranzGebühren ist eine jährliche Ausgaben Summe von mindestens 1500 fl anzunehmen. 4. Die seinerzeit in Rechnung gestellten Steuern und Umlagen entfal-
len gemäß den Bestimmungen des §. 18 des Einquartierungs Gesetzes insolange die Kaserne der bleibenden Einquartierung gewidmet bleibt. 5. Dagegen muß die Tilgung des zum Kasernbau erforderlichen Darlehens pr 250000 fl in nerhalb der Garantiezeit also innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren in Aussicht genommen werden, indem bei einer längeren z.B. bei einer 50jährigen Amortisation die Gemeinde Gefahr läuft sich für die letzten 25 Jahre eine jährliche Last von 18000 fl zu schaffen, was eine unverantwortliche Erhöhung der GemeindeUmlage zur Folge haben müßte. Nachdem der Grundankauf
50.000 fl und die Baukosten mindestens 200.000 fl erfordern, so ergibt sich ein Gesammt-Erforderniß von 250.000 fl welches Erforderniß im Wege ei nes Darlehens aufzubrin gen ist. Die 4 1/2 % Verzinsung sammt Amortisation innerhalb 25 Jahren erfordert eine jährliche Zahlung von 16.973 fl zu welcher Summe noch die Erhaltungs und Assekuranzkosten mit circa 1500 fl zu rechnen sind, was also rund eine jährliche Ausgabe von 18.500 fl ergibt. Zieht man hievon die seitens der Militärverwaltung zu leistende Vergütung
mit circa 9200 fl ab, so wären noch immer 9300 fl unbedekt. Eine solche Belastung kann aber der Stadt Steyr, welche ohnehin schon 430.000 fl Schulden und eine 40 % Umlage auf die direkten Steuern sammt Staatszuschlägen hat, nicht zugemuthet werden und erscheint es sonach gerechtfertigt, wenn man eine eventuelle Aufzahlung aus Landesmitteln ins Auge faßt. Für den Fall nun, als gemäß §. 23 des Einquartierungsgesetzes vom Jahre 1879 ein Landesbeitrag etwa ähnlich den in Niederoesterreich im Betrage von 2 xr pr Mann oder Pferd und Tag geleistet werde, welcher Landesbeitrag bei einen Beleg
mit circa 380 Mann und 6 Pferden einer jährlichen Aufzahlung von circa 2800 fl gleichkäme wäre noch ein jährlicher Betrag von 6500 fl und zwar durch 25 Jahre aufzübringen. Obwohl auch in diesem Falle die Stadt Steyr noch bedeutende finanzielle Opfer zu bringen hätte, so könnte man doch annehmen, daß dieselben wenigstens zum Theil von den Vortheilen des Kasernbaues aufgewogen werden. In Folge dieses hat nun der Gemeinderath in seiner heutigen Sitzung laut Protokoll beschlossen einem hohen Landtag nachstehendes Petit zu unterbreiten.
Ein hoher Landtag geruhe zu beschliessen. In Erwägung, daß durch eine bleibende Einquartierung eines Jäger Bataillons in Steyr nicht nur die Stadt Steyr sondern auch das Land interessirt erscheinen; in Erwägung daß die Stadtgemeinde Steyr trotz ihrer bedeutenden Schuldenlast und trotz den Bestimmungen des §. 23 des Einquartierungsgesetzes vom Jahre 1879, in Folge des Kasernbaues neuerlich bedeutende finanzielle Opfer übernimmt u. in Erwägung daß auch das Land Niederoesterreich laut Landesgesetz vom 29. Oktober 1880 im Sinne des §. 23 des Einquartierungsgesetzes, nicht
nur auf die vorübergehende sondern auch für die bleibende Einquartierung auf die von der Militärverwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmittel gewährt wird der Stadtgemeinde Steyr zu den in Aussicht genommenen Bau einer Normal Kaserne behufs bleiben der Einquartierung eines Jäger Bataillons für die Dauer der nächsten 25 Jahre vom Tage der Uibergabe der Kaserne an die Miltärverwaltung ab gerechnet, auf die von dieser Verwaltung festgesetzte Vergütung eine Aufzahlung aus Landesmitteln im Betrage von 2 xr pr Mann oder Pferd und Tag gewährt und zwar weil es sich um die
Beistellung einer Normal Kaserne handelt, ohne Rücksicht darauf ob der Beleg stattfindet oder nicht. Der Gemeinderath der kk l.f Stadt Steyr, am 19. November 1886. Der Vorsitzende Bürgermeister kaiserl. Rath. Die Gemeinderäthe Der Schriftführer Stadt-Secretär Nach eingehender Besprechung wobei der Herr Vorsitzende betont, daß im Falle der Gewährung dieser Petition die Stadtgemeinde noch nicht die Verpflichtung habe die Kaserne zu bauen wird der Comitéantrag mit allen gegen 4 Stimmen zum Beschlusse erhoben Hierauf Schluß der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.
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