zur Annahme beziehungsweise Ausschreibung zu empfehlen. Die beantragten Abänderungen sind: Das Pflaster- und Brückenmauth Gefälle wird wie bisher mit 10.000 fl und das Marktplatz und Standelgefälle wie bisher mit 2000 fl Jahrespacht ausgeschrieben und zwar für die Zeit vom 1. Jänner 1887 bis 31. Dezember 1889. Das Waag und Niederlags-Gefälle und der Ertrag der Schweineschrägen sollen nicht mehr im Offertwege sondern unter der Hand und zwar nur immer auf ein Jahr vergeben werden. Die zu bestellende Caution soll nunmehr statt 20 % dreissig Prozent des jährlichen Pachtschillings betragen, dagegen soll der Pachtschilling nunmehr vierteljährig in nachhinein und zwar am 1. April, 1. Juli 1. Oktober und 31. Dezember entrichtet werden. Als gänzlich mauthfrei sollen nun
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