b. Was den zweiten Punkt des Ansuchens nämlich das Ansuchen um Gewährung eines unverzinslichen Darlehens von 6 - 700 fl rückzahlbar in Jahresraten in 20 fl anbelangt so wolle diesem Ansuchen aus principiellen Gründen keine Folge gegeben werden. Herr G.R. Ludwig Werndl ist der Anschauung, daß man im gegebenen Falle sich genau vereinbaren solle, weil in Wasserbezugsrechten leicht Streitigkeiten entstehen können. Im gegebenen Falle wäre der Begriff Uiberwasser dahin zu pracifiren, daß die derzeitigen Wasserbezugsverhältnisse bei der in Rede stehenden Wasserleitung aufrecht bleiben sollen. Herr G.R. Wilhelm Klein stellt
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