aufgeführt werden: Die Kohlenfuh ren für die Gasfabrik. Nach Verfassung dieses Comitéantrages nämlich am 24. l.Mts ist von der Direction der Gasanstalt in Vollmacht der Gesellschaft ein Schreiben eingelangt, worin ersucht wird gemäß §. 5 des Pachtvertrages auch die Coaks und Theerfuhren der Gasanstalt als mauthfrei in die Pachtbedingnisse aufzunehmen. Das Comité stellt den Antrag unter Aufrechthaltung des Gemeinderathsbeschlusses vom 12. September 1884 Z. 9089, dem vorstehenden Ansuchen keine Folge zu geben, und die Ausschreibung auf Grund der nach obigen Comitéantrag abgeänderten Pachtbedingnisse mit dem Einreichungstermine bis 1. October l.Js. zu veranlassen. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 7267 und 8911
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2