Ratsprotokoll vom 9. Juli 1886

Indem ich die Anstellung eines Thierarztes seitens der Stadtgemeinde Steyr zur befriedigenden Kenntniß nehme, habe ich rücksichtlich des Inhaltes der unter dem 20. kundgemachten Concursausschreibung zu bemerken, daß, da der zu bestellende Thierarzt rücksichtlich seiner Functionen den landesfürstlichen Bezirksthierärzten gleich gestellt wird und dies in der erwähnten Conkursausschreibung durch Anführung der Ministerial-Verordnung vom 21. Juni 1882. R.G.Bl. N° 91 besonders hervorgehoben erscheint, bei der Besetzung nur solche Competenten zu berücksichtigen sein werden, welche sich auch mit dem Zeugnisse über die mit gutene Erfolge abgelegte Physikats-Prüfung auszuweisen vermögen, was im Texte der Conkurs-Ausschrei-

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