der Direction der k.k. Oberrealschule befürwortet wird, von Letzterer jedoch nur unter der Bedingung, daß Fuchshofer seinen Verpflichtungen in der Realschule in vollem Umfange nachkomme. Auf Grund, dieser Sachlage stellt nun die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr möge dem Franz Fuchshofer den erbetenen Schuldienerdienst an der Knabenvolksschule Steyerdorf auch im kommenden Schuljahr 1886/87 gegen die bisherige Remuneration pr 200 fl und gegen genaue Befolgung seiner diesfälligen Dienstes Instruction sowie unter der von der löblichen Realschuldirection gestellten Bedingung wieder übertragen. Beschluß einstimmig nach Antrag ad Z. 8158 Hierauf Schluß der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer
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