Ratsprotokoll vom 9. Juli 1886

die nähere Bestimmung beisetzte "aus Steyr ohne Unterschied des Geschlechtes." Herr Referent Dr. Hochhauser ist der Anschauung, es gehe hieraus klar hervor, daß die Stiftung für Dienstbothen beiderlei Geschlechtes bestimmt sei, nur der Beisatz aus Steyr müsse näher präcisirt werden. Hierüber entwickelt sich eine längere Besprechung, nach welcher einstimmig folgende Beschlüsse gefasst werden. 1. Die ganze Stiftung ist für alte fleissige brave oder erwerbsunfähige Dienstbothen aus Steyr ohne Unterschied des Geschlechtes bestimmt. 2. Der Beisatz "aus Steyr" ist dahin zu verstehen, daß der betreffende Dienstbothe zur Zeit des Einschreitens in Steyr bedienstet, oder daß er daselbst im Dienste arbeitsunfähig geworden ist. In Ermanglung derartig qualifi-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2