Steyr zu einem Veterinär-Bezirke zu vereinigen indem der städtische Thierarzt fallweise zu amtlichen Funitionen im letztgenannten Bezirke herangezogen würde. Es dürfte dies ohne Schädigung des städtischen Dienstes wohl möglich sein. Bevor jedoch an eine solche Einrichtung geschritten werden kann müßte man der Einwilligung des Gemeinderathes der Stadt Steyr sicher sein. Ich ersuche Euer Wohlgeboren demnach sich auch über diesen Punkt zu aeussern und mir in einem abgesonderten Berichte Mittheilung zukommen zu lassen. Linz den 4. Juli 1886 Weber mp. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle sich gegen die Vereinigung des Stadt- und Landbezirkes Steyr
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