Ratsprotokoll vom 9. Juli 1886

Raths-Protokoll aufgenommen am 9. Juli 1886 über die diesjährige IX. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f Stadt Steyr Gegenwärtige: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe Anzengruber Leopold Olbrich Hugo Berger Johann Perz Mathias Brandl Friedrich Peyrl Josef Haller Josef Huber Leopold Redl Johann Jäger Anton v. WaldauSchrader August Kautsch JakobSeyschab Adolf Klein Wilhelm Tomitz Franz Landsiedl Anton Turek Josef Mayr Anton Werndl Ludwig Der Schriftführer Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel.

Tagesordnung Mittheilung I. Section. 1. Gesuch um Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und um Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Verleihung der Thierarztens-Stelle. II. Section. 3. Amtsbericht über den StadtcassaJournals Abschluss pro Juni 1886 4. Gesuch des Comités zur Feier der Fahnenweihe und 300 jährigen Jubiläumsschiessens des k.k. priv. Landesschießstandes in Linz um eine Ehrengabe. 5. Amtsbericht über das Erlöschen der Hunde-Versteuerung. III. Section. 6. Amtsbericht pcto Versicherung des rechten Ufers des Wehrgrabens zwischen der 3. und 4. Zeugstätte.

7. Zuschrift des k.k. Stadtschulrathes Steyr um Vornahme von Adaptirungen im Bürgerschulgebäude behufs Abhilfe des Raummangels an der Mädchenbürgerschule. IV. Section. 8. Verleihung der Prämien aus der Franz und Katharina Amtmannschen Dienstbothen Stiftung. 9. Gesuch des Franz Fuchshofer um Wiederübertragung des Schuldienerdienstes an der KnabenVolksschule Steyrdorf. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verificatoren die Herren Gemeinderäthe Leopold Anzengruber und Ludwig Werndl und erstattet sodann folgende Mittheilungen:

a. Ist folgendes Schreiben eingelangt: Löbliche Vorstehung der l.f. Kreisstadt Steyr. Der ergebenst unterzeichnete Ausschuss beehrt sich hiemit mitzutheilen, daß anlässlich der Eröffnungs Feier unserer Section am Samstag den 17.d.Mts Nachmittags eine grosse Anzahl Mitglieder des oesterreichischen Touristen Clubs unter Leitung der Centrale Wien corporativ dahier eintreffen werden und Abends 8 Uhr in Fellmayrs Casino ein gemüthlicher Commers stattfinden wird, an welchen theilzunehmen wir hiemit die hochgeehrte Stadtgemeinde Vertretung insbesondere Herrn Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner und sämmtliche Mitglieder des löbliehen Gemeinderathes nebst Familienangehörige höflichst einzuladen uns erlauben.

Indem wir uns der sicheren Hoffnung hingeben, durch die Anwesenheit so vieler Wiener Gäste zur Hebung des Fremdenverkehres in unserer Stadt auch für die Dauer wesentlich beitragen zu können, zeichnen mit vollkommener Hochachtung ergebenst Dr. Schuster Vorstand Haus Jenne Schriftführerf (L.S.) Wird nebst der Erklärung des Vorsitzenden, daß er die Hausbesitzer einladen wird ihre Häuser zu beflaggen und daß er ferners die Gäste am Rathhause im Beisein einiger Gemeinderäthe Namens der Stadtgemeinde empfangen werde, einstimmig zur Kenntniß genommen. Z. 8202. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Sections Obmann Herr G.R. Wilhelm Klein.

1. (in vertraulicher Berathung) a. Wird der Weinändler, Gastwirth und Hausbesitzer Johann Reichl bisher nach Thanstetten heimathsberechtigt, gegen Erlag der Taxen in den hiesigen Gemeinde-Verband aufgenommen und ihm das Bürgerrecht daselbst verliehen. - Z. 8002 b. Ein anderes Gesuch um Aufnahme in den hiesigen GemeindeVerband wird einstimmig abgewiesen - Z. 7813 2. Zum provisorischen städtischen Thier-Arzt mit einer Jahres Remuneration im Bertrage von 410 fl wird über Sectionsantrag Herr Karl Prokop, dermalen Bezirksthier-Arzt in Eibiswald, mit der Bedingung einstimmig ernannt, daß er binnen Jahresfrist die mit MinisterialVerordnung vom 21. Mai 1875 R.G.Bl. N°. 37 für den öffentlichen thier-

ärztlichen Sanitätsdienst vorgeschriebene Prüfung abzulegen hat. - Z. 34 Praes In dieser Angelegenheit ist folgender Erlass eingelangt. - Z. 1241 Präs - An den Herrn Bürgermeister im Steyr. In Erledigung des Berichtes vom 29. Mai l.Js. Z. 54/Prs., mit welchem um die Zuweisung des Stadtgebiethes Steyr an einen Amtsthierarzt bis zur Besetzung der unter dem 20. Mai ausgeschriebenen Stelle eines städtischen Thierarztes, werden Euer Wohlgeboren in die Kenntniß gesetzt, daß die k.k. Bezirkshauptmannschaft in Perg unter Einem den Auftrag erhält, den 14. Bezirksthierarzt Felix Gabriel in Perg anzuweisen, bis auf Weiteres auch im Stadtgebiethe Steyr zu interveniren, wenn dies die gesetzlichen Bestimmungen erfordern sollten. Es wolle sich daher in diesen Fällen dorthin gewendet werden.

Indem ich die Anstellung eines Thierarztes seitens der Stadtgemeinde Steyr zur befriedigenden Kenntniß nehme, habe ich rücksichtlich des Inhaltes der unter dem 20. kundgemachten Concursausschreibung zu bemerken, daß, da der zu bestellende Thierarzt rücksichtlich seiner Functionen den landesfürstlichen Bezirksthierärzten gleich gestellt wird und dies in der erwähnten Conkursausschreibung durch Anführung der Ministerial-Verordnung vom 21. Juni 1882. R.G.Bl. N° 91 besonders hervorgehoben erscheint, bei der Besetzung nur solche Competenten zu berücksichtigen sein werden, welche sich auch mit dem Zeugnisse über die mit gutene Erfolge abgelegte Physikats-Prüfung auszuweisen vermögen, was im Texte der Conkurs-Ausschrei-

bung aufzunehmen gewesen wäre. Uiber die erfolgte Besetzung wolte unter Bekanntgabe der Person des angestellten Thierarztes berichtet werden. Nachdem die Bestellung eines l.f. Bezirksthierarztes für den politischen Bezirk Steyr-Umgebung bisher noch nicht möglich war in Bälde auch nicht möglich sein wird und der amtliche thierärztliche Dienst in diesem Bezirke dem Bezirksthierarzte in Perg übertragen werden mußte, was weder im Hinblicke auf die rasche und prompte Besorgung des gedachten Dienstes noch vom finanziellen Standpunkte aus von Vortheil ist, kann wohl in Erwägung gezogen werden, ob es nicht anginge, den Stadt- und Landbezirk

Steyr zu einem Veterinär-Bezirke zu vereinigen indem der städtische Thierarzt fallweise zu amtlichen Funitionen im letztgenannten Bezirke herangezogen würde. Es dürfte dies ohne Schädigung des städtischen Dienstes wohl möglich sein. Bevor jedoch an eine solche Einrichtung geschritten werden kann müßte man der Einwilligung des Gemeinderathes der Stadt Steyr sicher sein. Ich ersuche Euer Wohlgeboren demnach sich auch über diesen Punkt zu aeussern und mir in einem abgesonderten Berichte Mittheilung zukommen zu lassen. Linz den 4. Juli 1886 Weber mp. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle sich gegen die Vereinigung des Stadt- und Landbezirkes Steyr

zu einem Veterinärbezirke erklären, dagegen die Bereitwilligkeit aussprechen die fallweise Verwendung des städt. Thierarztes im Landbezirke zu gestatten, insoweit eine solche mit den von dem Thierarzte der Stadtgemeinde gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nach der jeweiligen Anschauung des Herrn Bürgermeisters vereinbarlich ist. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 88 Praes II. Section Referent: Sections Obmann Herr d. R. Mathias Perz. 3. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Juni 1886 Baarschaft fl xr Einnahmen im Monate Juni 1886. 10.802 94 1/2 Cassarest vom Vormonat 2.933 19 Gesammt Einnahmen im Juni 1886 13.736 13 1/2 Ausgaben im Monate Juni 1886 11.316 74 daher baarer Casserest für den Monat Juli 1886 2.419 39 1/2 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Juni 1886 die gesammten Einnahmen 63.950 55 die Ausgaben 61.531 15 1/2 Städtisches Cassaamt Steyr, am 30. Juni 1886. J. Paarfusser, Stadt-Cassier. V. Jandaurek, Rechnungsführer.

Das Cassa Journal wurde von den Herren G.R. Leopold Huber und Josef Turek geprüft und richtig befunden daher die Section die Kenntnisnahme vorstehenden Cassagebahrungs Ausweises beantragt. Beschluß einstimmig nach Antrag. - Z. 8042 4. Uiber das Gesuch des Comités zur Feier der Fahnenweihe und zum 300 jährigen Jubiläumsschiessen des k.k. priv. Landesschießstandes in Linz in den Tagen vom 5. bis incl. 9. September l.Js. um Widmung einer Ehrengabe, wird nach Befürwortung dieses Ansuchens durch die Herren Gemeinderäthe Franz Tomitz, Jakob Kautsch, Josef Turek, Josef Peyrl und Ludwig Werndl über Antrag des Herrn G.R. Wilhelm Klein einstimmig beschlossen, dem Herrn Bürgermeister mit der Besor-

gung einer passenden Ehrengabe zu betrauen. - Z 7537 5. Nachdem die laut Kundmachung vom 14. Juli 1885 Z. 7073 verordnete Versteuerung der Hunde mit 31. l.Mts erlischt, so beantragt die Section: Es sei die Hundesteuer wie bisher auch für das Jahr 1886/87 mit fl 3.- einzuheben, und während des Jahres öfters eine Controle vorzunehmen, auch müssen die innerhalb des Stadtgebiethes verwendeten Zughunde insbesondere die vor den Milch- und Marktwagen gespannten Hunde mit einem vorschriftsmässigen Beißkorbe versehen sein. Das Mitnehmen der Hunde in Gast- und Kaffeehäusern bleibt strengstens untersagt. Die betreffende Kundmachung ist vom Amte auszufertigen. Beschluss einstimmig nach Antrag - Z. 8061

III. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 6. Amtsbericht. Der Vorsteher der Wehrgraben Commune hat mit Eingabe vom 27. April 1886 um Versicherung des rechten Ufers des Wehrgrabens zwischen der 3 und 4 Zeugstätte ersucht. Die am 10. Mai l.Js. stattgehabte LokalCommission hat die Herstellung einer Uferversicherung daselbst im Ausmasse von circa 56 m durch Herstellung einer 70 cm hohen Uferschlacht aus lärchenen Piloten und weichen 8 cm dicken Pfosten mit Hinterfüllung, Böschung und Besäumung für nothwendig befunden und hat sich die Wehrgraben-Commune bereit erklärt diese Arbeit während der diesjährigen Abkehr gegen Rechnungslegung im Regiewege auszuführen.

Das städt. Bauamt veranschlagt die Kosten auf ciria 3 fl pr l. m. Von diesen Kosten hat Herr Max Willner gemäß seiner diesbetreffenden Erklärung vom 17. l.Mts. Z. 7502 den auf 8.5 m entfallenden Betrag seinerzeit zu bezahlen. Die auf die weiteren 37.5 m entfallenden Kosten übernimmt gemäß Protokollar-Erklärung vom 10. Mai l.Js. zu 2 Fünftel die WehrgrabenCommme während 3 Fünftel (circa 79 fl) die Stadtgemeinde zu übernehmen haben wird. Steyr 22. Juni 1856. Der Stadt-Secretär Hähnel. Die Section beantragt die auf die Stadtgemeinde entfallenden Kosten dieser Uferversicherung mit beiläufig 79 fl zu bewilligen. Die Durchführung besagter Arbeit wird zur Zeit der Abkehr seitens der Wehrgraben Commune besorgt. Beschluß einstimmig nach Antrag. ad Z. 5554 und 7502

7. Die Berathung wegen Vornahme von Abänderungen im Bürgerschulgebäude behufs Abhilfe des Raummangels an der Mädchenbürgerschule wird vertagt, bis die Anzahl der im künftigen Schuljahr erforderlichen Parallelclassen festgestellt sein wird. Der Antrag des Herrn G.R. Jakob Kautsch zur Vorberathung dieser Angelegenheit die Herren G.R. Franz Tomitz und Anton Mayr beizuziehen, Ersteren als Vorstand des Gewerbevereines, Letzteren als Obmann der Schulsection beizuziehen, wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7699 IV. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Anton Mayr. 8. Bringt zunächst der Obmann der

Rechtssection Herr G. R. Wilhelm Klein folgendes Protokoll zur Verlesung: Protokoll aufgenommen am 2. Juli 1886 im Amtszimmer des Bürgermeisters von Steyr. Gegenstand. Der Gemeinderath der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung am 25. Juni 1886 ein Comité mit der Aufgabe gewählt, für alle Zukunft Principien festzustellen, nach welchen der Gemeinderath bei der Verleihung der Franz und Katharina Amtmannschen Dienstbothenstiftung vorzugehen habe. Die Erledigung dieser Aufgabe ist Gegenstand der heutigen Comité-Berathung. Anwesend sind: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe Brandl Friedrich Klein Wilhelm Berger Johann Mayr Anton Göppl Emil Olbich Hugo Hochhauser Johann Dr. Peyrl Josef Jäger Anton von Waldau Tomitz ranz Ferners der hochwürdige Herr Stadt-

pfarrer Johann Aichinger und als Schriftführer der Stadt-Secretär Herr Fritz Hähnel. Beginn um 4. Uhr Nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet und ersucht den Herrn Dr. Hochhauser das Referat zu übernehmen. Herr Dr. Hochhauser verliest die auf den Verleihungsanspruch bezughabenden Stellen des Stiftbriefes und kommt zunächst auf den Satz zu sprechen, wo es heißt: Vermachen wir zu einer Stiftung für alte fleissige, brave oder arbeitsunfähige Dienstbothen ein Kapital etc. Er ist der Meinung, daß zur Beurtheilung dieser nicht vollkommen deutlich stylisirten Stelle der Satz im Nachhange des Stiftbriefes maßgebend sein

dürfte, wo es heißt: "an einen armen Dienstbothen aus Steyr ohne Unterschied des Geschlechtes." Der Herr Stadt Secretär gibt diesbezüglich folgende Mittheilung zu Protokoll: Als seinerzeit Herr Franz Amtmann aufgefordert wurde bezüglich der Verwendung des Zinsenüberschusses pr 26 fl 10 xr eine Bestimmung zu treffen, hat er mit mir Rücksprache gepflogen. Bei dieser Gelegenheit machte ich ihn aufmerksam, daß die Stelle: "Vermachen wir zu einer Stifrtung für alte, fleissige, brave oder arbeitsunfähige Dienstbothen ein Kapital etc." undeutlich sei. Hierauf hat Herr Franz Amtmann geantwortet er werde sich in seinem Nachhange zum Stiftbrief deutlicher ausdrücken, was er dann auch in der Folge gethan hat, indem er dem Worte "Dienstbothen

die nähere Bestimmung beisetzte "aus Steyr ohne Unterschied des Geschlechtes." Herr Referent Dr. Hochhauser ist der Anschauung, es gehe hieraus klar hervor, daß die Stiftung für Dienstbothen beiderlei Geschlechtes bestimmt sei, nur der Beisatz aus Steyr müsse näher präcisirt werden. Hierüber entwickelt sich eine längere Besprechung, nach welcher einstimmig folgende Beschlüsse gefasst werden. 1. Die ganze Stiftung ist für alte fleissige brave oder erwerbsunfähige Dienstbothen aus Steyr ohne Unterschied des Geschlechtes bestimmt. 2. Der Beisatz "aus Steyr" ist dahin zu verstehen, daß der betreffende Dienstbothe zur Zeit des Einschreitens in Steyr bedienstet, oder daß er daselbst im Dienste arbeitsunfähig geworden ist. In Ermanglung derartig qualifi-

cirter Bewerber, können solche alte fleissige brave oder arbeitsunfähige Dienstbothen berücksichtiget werden, welche wenigstens den größeren Theil ihrer Dienstzeit in Steyr zurückgelegt haben. 3. Bei Beurtheilung der Qualität der Bewerber sind die Qualifikationen alt fleissig brav oder arbeitsunfähig als gleichberechtigt anzusehen. 4. Schlüßlich wird die Bestimmung, daß das Verleihungsrecht dem löblichen Gemeinderath im Einvernehmen mit dem hochwürdigen Stadtpfarramt zusteht, bei dem Umstande als es nicht heißt: "im Einverständnis" einstimmig dahin ausgelegt, daß der Gemeinderath beziehungsweise die Section bei der Vorberathung über die Gesuche das möglichste Einvernehmen mit dem hochwürdigen Stadtpfarramt zu pflegen sei; das Verleihungsrecht selbst aber übt der Gemeinde-

rath nach freier Verfügung gemäß den stiftbriefmässigen Bestimmungen und den diesbezüglich obig aufgestellten Principien aus. Nachdem Niemand weiter etwas zu bemerken hat wird das Protokoll geschlossen und gefertigt. Folgen die Unterschriften der ComitéMitglieder. Herr G.R. Anton Mayr erwähnt, daß er es wohl lieber gesehen hätte wenn auf die nach Steyr zuständigen mehr Bedacht genommen wäre. Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau bedauert dies ebenfalls nachdem z. B. gleich diesmal bei Vertheilung der Prämien 3 in anderen Gemeinden heimatsberechtigte Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen, und eine sogar nach einem anderen Kronland zuständig, berücksichtigt wurden.

Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß dies Sache der Section sei, es sei ihr ja anheimgestellt innerhalb obiger Principien den Vorschlag zu erstatten. Hierauf werden die obigen Comitéanträge einstimmig genehmigend zur Kenntnis genommen. Der Obmann der Armensection Herr G.R. Anton Mayr verliest sodann den Antrag betreffs der Verleihung der in Rede stehenden Prämien. Dieser Sectionsantrag lautet: Auf Grundlage der soeben zum Vortrage gelangten und genehmigten Directiven in Betreff der Verleihung der Prämien aus der Amtmannischen Dienstbothen-Stiftung bringt die Section nach gleichzeitig gepflogenen Einvernehmen mit dem hochw. Herrn Stadtpfarrer dem löblichen Gemeinderathe nachstehende Bewerber zur Verleihung

der erledigten 4 Prämien á 50 fl auf Lebensdauer sowie eines einmaligen Interessenbetrages pr 27 fl 10 xr in Vorschlag respective empfiehlt dieselben zur Verleihung und zwar: A. für die 4 Främien á 50 fl 1. Anna Gschwandtner 77 Jahre alt, zuständig nach Steyr, mit 50 Dienstjahren sämmtliche in Steyr zurückgelegt. 2. Barbara Hirsch, 66 Jahre alt, zuständig nach Haidershofen, mit nachgewiesenen 49 Dienstjahren gleichfalls sämmtliche in Steyr zurückgelegt. 3. Franz Ehrenreiter, Hausknecht 59 Jahre alt mit einer ununter brochenen 46 jährigen Dienstzeit in Steyr, zuständig nach Garsten, und 4. Katharina Pichler, 69 Jahre alt zuständig nach Steyr, mit einer nachgewiesenen

hierortigen ununterbrochenen 45 jährigen Dienstleistung. B. Für den einmaligen Interessenbetrag pr 27 fl 10 xr empfiehlt die Section die Bewerberin Anna Forsthuber, 61 Jahre alt, zu ständig nach Garsten mit einer nachgewiesenen ununterbrochenen 20 jährigen Dienstzeit an einem Dienstorte in Steyr mit Rücksicht auf deren körperlichen Gebrechen welche sie schon fast ganz erwerbsunfähig machen. Die hiefür gleichfalls in Aussicht genommene Bewerberin, Franziska Woldetsch blieb mit einer Stimme in der Minorität. Der Herr Vorsitzende bringt zunächst den Antrag über die Verleihung der 4 Prämien zur Abstimmung. Beschluß einstimmig nach Antrag. Sodann wird über die Verleihung

des einmaligen Interessenbetrages an Anna Forsthuber abgestimmt. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 6808 & 8239 9. Franz Fuchshofer, Schuldiener an der k.k. Staatsoberrealschule in Steyr, ist seit 1. Juni 1883 auch mit dem Schuldienerdienste an der im Exjesuitengebäude gleichfalls untergebrachten KnabenVolksschule betraut, wofür ihm pro Schuljahr eine Remuneration pr 200 fl bewilligt wurde, Nachdem das laufende Schuljahr 1885/86 mit 31. Juli 1886 schließt, ist der Genannte mit Eingabe vom 5. d.Mts. um Wiederuibertragung dieses Schuldienerdienstes auch für das kommende Schuljahr 1886/87 bittlich geworden welche Bitte sowohl von der Leitung dieser Schule als auch von

der Direction der k.k. Oberrealschule befürwortet wird, von Letzterer jedoch nur unter der Bedingung, daß Fuchshofer seinen Verpflichtungen in der Realschule in vollem Umfange nachkomme. Auf Grund, dieser Sachlage stellt nun die Section den Antrag, der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr möge dem Franz Fuchshofer den erbetenen Schuldienerdienst an der Knabenvolksschule Steyerdorf auch im kommenden Schuljahr 1886/87 gegen die bisherige Remuneration pr 200 fl und gegen genaue Befolgung seiner diesfälligen Dienstes Instruction sowie unter der von der löblichen Realschuldirection gestellten Bedingung wieder übertragen. Beschluß einstimmig nach Antrag ad Z. 8158 Hierauf Schluß der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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