Ratsprotokoll vom 25. Juni 1886

Stadt Steyr die Einhebung einer Umlage von sechzig Kreuzern von jeden Hectoliter des im GemeindeGebieth verbrauchten Bieres für 5 Jahre bewilligt. Diese Bewilligung endet mit Schluß des laufenden Jahres. Der löbliche Gemeinderath möge daher Beschluß fassen ob um neuerliche Ertheilung besagter Bewilligung eingeschritten werden soll oder nicht. Im ersteren Fall wäre der betreffende Gemeinderathsbeschluß unter Offenhaltung einer 14-tägigen Reclamationsfrist kund zu machen und hätte dann das Amt das Weitere zu veranlassen. Steyr am 9. Juni 1886. Der StadtSecretär Fritz Hahnel. Die Section beantragt beim hohen Landtag um die Bewilligung zur Fortbehebung der Verbrauchs-

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