trag des Herrn G.R. Dr. Hochhauser mit allen gegen eine Stimme beschlossen, mit der Verleihung erst dann vorzugehen, wenn die I. Section in gemeinsamer Sitzung mit der IV. Section und dem hochwürdigen Herrn Stadtpfarrer die bei der Verleihung genannter Stiftung ein für allemal zu geltenden Principien, festgesetzt haben wird. - Z 6808 Nach Erledigung der Tagesordnung theilt der Herr Vorsitzende mit, daß laut Schreiben der beiden hochwürdigen Pfarrämter der hochwürdigste Herr Bischof Ernest Maria Müller am 27, 29 und 30 in Steyr weilen und daselbst am ersteren Tag die Frohnleichnams Procession in der Vorstadtpfarre Sct. Michael abhalten, an den anderen beiden Tagen aber das heilige Sakrament der Firmung spenden wird. Der Hochwürdigste wird Sonntag um 8 Uhr Morgens in der Vorstadt-
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